Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

  • 13.2.2017

Was fehlt …

… der Valentinstag

Ein Gericht in Pakistan hat den Menschen im Land verboten, den Valentinstag zu feiern. Die am Montag erlassene Order des Hohen Gerichts der Hauptstadt Islamabad gelte für Feiern in der Öffentlichkeit, sagte der Rechtsanwalt am Gericht, Majid Bhatti. Die Zeitung „Dawn“ berichtete, dass Medien keine Werbung zum Valentinstag mehr senden oder drucken dürfen. Die zuständige Behörde habe dem Gericht befohlen, alle Medien zu beobachten. Ein Privatmann hatte die Klage eingereicht. Der Valentinstag an diesem Dienstag sei gegen die pakistanische Kultur und Religion, sagte Abdul Waheed der Deutschen Presse-Agentur. Schon im vergangenen Jahr hatte Präsident Mamnoon Hussain die Pakistaner aufgefordert, den Valentinstag zu ignorieren. Mitglieder religiöser Gruppen und von Pakistans größter islamistischer Partei, Jamaat-e Islami, bezeichneten den Valentinstag als unislamisch. Sie warben stattdessen für einen „Bescheidenheits-Tag“. Viele Pakistaner scherten sich damals nicht sehr um diesen Widerstand. In vielen Städten erschienen in den Straßen Stände mit knallroten Sträußen und herzförmigen Gebinden. In diesem Jahr waren sie zumindest am Montagmittag noch aufgebaut. (dpa)