Was fehlt …
… die Pinkel-Versicherung
Man sollte meinen, dass sich im Stehen zu Erleichtern, eigentlich des Mannes leichteste Aufgabe ist. Während Frauen sich meist in der Hocke entleeren (obwohl es auch einige Expert_innen gibt, die das auch im Stehen können), heißt es bei Männern Reisverschluss auf und Wasser lassen. Für einen Herren aus Österreich endete die Pinkelpause am Straßenrand laut der Tageszeitung Der Standard aber unglücklich. Ein Ast schlug dem Polizeischullehrer ins linke Auge und hinterließ eine bleibende Verletzung. Da der Unfall sich auf dem Nachhauseweg von der Polizeischule ereignete, wollte der Mann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da es sich seiner Meinung nach um einen Dienstunfall handele.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat seine Klage aber jetzt zurück gewiesen. Verhaltensweisen, die der Verletzte aus persönlichen (privaten) Gründen an den Tag legt, bzw. die dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind, stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung, erläuterte der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil. Als Beispiele für solche Verhaltensweisen nannte der OGH: Essen und Trinken, den Einkauf von Lebensmitteln, Körperpflege, Schlafen sowie die Verrichtung der Notdurft.
Die Versicherungsbranche dürfte dieses Urteil freuen, kann damit doch ein neuer Markt erschlossen werden und das gefährliche Pinkeln im Freien mit allen seinen Unsicherheiten als neue Versicherungs-Nische erschlossen werden. Die Gefahrenzone ist nämlich größer als man denkt und betrifft vor allem Männer: Im Urin ausrutschen, das Geschlecht im Reisverschluss einklemmen oder aber den teuren Lederschuh des nebenstehenden Kollegen anpinkeln – Die Liste ist lang und das passende Versicherungspaket noch nicht entwickelt. (Kl)