Was fehlt …
… Steuern aus dem Jenseits
Der Steuer und dem Tod – beidem entkommt man nicht. Vor allem Ersterem nicht: Die Gemeindeverwaltung von Sarzeau in der Bretagne erhielt deshalb vor kurzem ein Schreiben vom Finanzamt.
Das ist soweit noch nicht ungewöhnlich. Adressiert war es jedoch an eine bereits verstorbene Einwohnerin, genauer noch an „Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg“.
Die Gemeindeverwaltung war verwirrt. Bis ein Finanzbeamter der Stadt Licht ins Dunkel brachte und der Zeitung Ouest France erklärte, es handele sich um eine noch fällige Grundsteuer-Forderung.
Doch wie kam das Amt auf die Adresse? Einer der Erben müsse diese wohl angegeben haben, sagte der Beamte, weil er die Steuer nicht selbst zahlen wollte. (taz/afp)