Was ändert sich 2013: Praxisgebühr weg, Rentenbeitrag sinkt

Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um acht Euro und die Beiträge zur Pflegeversicherung werden teurer. Was sich ändert im Jahr 2013.

Das Ärgernis „Praxisgebühr“ fällt weg. Bild: dpa

BERLIN taz/dapd | Zum 1. Januar 2013 gibt es einige spürbare Veränderungen im Geldbeutel der Verbraucher, mit Vor- und Nachteilen.

Die Praxisgebühr fällt weg. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal für Arztbesuche wird im neuen Jahr abgeschafft. Dies ist eine Entlastung für Ärzte und alle Patienten, den Krankenkassen fehlen dadurch allerdings zwei Milliarden Euro pro Jahr in der Kasse.

Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben. Minijobber dürfen statt bisher 400 jetzt 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass die üblichen Sozialbeiträge fällig werden. Wer bisher zwischen 401 und 450 Euro verdiente und daher als Teilzeitbeschäftigter einen Krankenversicherungsschutz hatte, bleibt aber bis Ende 2014 auch weiterhin kranken- und rentenversichert nach altem Recht.

Neue Grenze für Midijobs. Die Höchstverdienstgrenze für die sogenannten Midijobs, für die nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, wird von bisher 800 auf 850 Euro im Monat angehoben.

Neue Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger: Der Regelsatz in der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose steigt um 8 Euro auf 382 Euro im Monat. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche erhöhen sich je nach Alter auf 224 bis 289 Euro monatlich.

Demenzkranke ohne körperlichen Hilfebedarf, aber mit sogenannten „Einschränkungen in der Alltagskompetenz“ bekommen ein Pflegegeld von 120 Euro pro Monat oder 225 Euro im Monat bei Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Neue Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherungsbeiträge: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert der beitragspflichtige Höchstbetrag im Westen um 200 auf 5.800 Euro pro Monat. In Ostdeutschland steigt die Grenze um 100 Euro auf 4.900 Euro monatlich. Auch in der Krankenversicherung werden die Beitragsgrenzen angehoben. Hochverdiener zahlen also etwas mehr in die Sozialkassen ein.

Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von bisher 1,95 Prozent auf nunmehr 2,05 Prozent, für Kinderlose auf 2,3 Prozent vom Bruttoeinkommen, zur Hälfte zu tragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Der prozentuale Beitragssatz in der Rentenversicherung allerdings sinkt um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Bundesweit gerechnet beträgt die Entlastung 6 Milliarden Euro. Der Durchschnittsverdiener wird laut Angaben der Rentenversicherung damit im Monat um 8 Euro entlastet.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter verschiebt sich weiter nach hinten, und zwar um einen Monat. Nur ältere Beschäftigte, die das Alter von 65 Jahren und zwei Monaten erreicht haben, können abschlagsfrei in Rente gehen. Wer im jüngeren Alter in den Ruhestand wechselt, muss Abschläge von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat in Kauf nehmen.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Rente und Erwerbsminderung ändern sich: Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht, darf ab 2013 bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen.

Fernsehgebühren: Wer keinen Fernseher zuhause stehen hat und daher auch keine Gebühren für die Glotze zahlen musste, wird im kommenden Jahr belastet. Dann werden die Gebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme und deren Onlineangebote nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Ab 2013 muss für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden. (BD)

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