Wahlwiederholung in Berlin: Pannen ohne große Folgen
Fehlerhafte Wahlunterlagen seien „Einzelfälle“, betont Landeswahlleiter Stephan Bröchler im Innenausschuss. Erfrischungsgeld gibt's nicht mehr in bar.
Konkret sagte Bröchler zu einer vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ohne Dienstsiegel verschickten Wahlbenachrichtigng: „Wir haben das geprüft. Das ist ein Einzelfall – die Mitarbeiterin hat vergessen, die Wahlbenachrichtigung händisch zu siegeln.“ Insgesamt sei man „sehr viel sorgfältiger“, auch bei der Nachkontrolle der gedruckten Stimmzettel als noch 2021: „Wir haben Stichproben verschärft und schauen jetzt auch in die unteren Schichten in den Kartons.“
Keine Rolle spielen für den Wahltag soll ein möglicher erneuter Streik bei den Zusteller*innen der Deutschen Post. Die hatten in den vergangenen Tagen bundesweit für höhere Löhne gestreikt, auch in Berlin wurden viele Sendungen nicht zugestellt. Die nächste Tarifrunde ist in zweieinhalb Wochen – also kurz vor dem Wahlwochenende. Bis dahin, hatte Verdi angekündigt, werde es keine Arbeitsniederlegungen geben.
Landeswahlleiter Bröchler sieht die Briefwahl – er geht von einer Quote von 45 Prozent aus, 2021 waren es rund 47 Prozent – in jedem Fall nicht gefährdet. Man habe eine Sondervereinbarung mit der Post: „Die Wahlen werden nicht vom Streik betroffen sein“, Wahlbriefe würden transportiert. Zudem gebe es eine „Sonderlogistik“ am Wahlwochenende. Die Bereitschaft zur Briefwahl schätzt er als hoch ein, insbesondere über die auf die Wahlbenachrichtigungen gedruckten QR-Codes würden viele Wahlscheine angefordert.
Innensenatorin: „Kleine Einzelfälle“
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) konterte Kritik an vermeintlich sich häufenden fehlerhaften Wahlbenachrichtigungen zunehmend ungeduldig: „Das sind kleine Einzelfälle. Es gab noch nie eine Situation, dass eine Landeswahlleiter so vorbereitet in eine Wahl gegangen ist.“
Bröchler betonte indes, er arbeite nachwievor „in den Strukturen von 2021“. Man sei „noch weit entfernt von Prozessen, die wir in Expertenkomission erarbeitet haben.“ Die war noch von Sprangers Vorgänger, dem jetzigen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD), eingesetzt worden, um Handlungsempfehlungen aus der Pannen-Wahl 2021 abzuleiten.
Bröchler betonte am Montag die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte: Ein Weisungsrecht für den Landeswahlleiter gegenüber den Bezirken – ansonsten bleibe er „für alles zuständig, aber nicht handlungsfähig“. Es brauche außerdem eine ständige Geschäftsstelle der Landeswahlleitung, die als zentrale Koordinierungs- und Servicestelle für die Bezirke funktioniert. Und, „weil es nicht sein kann, dass vor Wahlen Bürgerämter geschlossen werden müssen“: ständige Wahlämter in den Bezirken.
Innensenatorin Spranger konterte Nachfragen, warum es das Durchgriffsrecht und die Bezirkswahlämter nicht schon längst gebe: Dafür brauche es erst Mittel im kommenden Haushalt. „Da sind wir noch nicht.“
Noch nicht klar ist laut Bröchler, ob die OSZE Wahlbeobachter*innen nach Berlin schickt. Klar sei aber, dass der Europarat Beobachter*innen schicken werde.
Eine Neuerung gibt es bei dem Erfrischungsgeld: Die einmalig für diese Wahlen gezahlten 240 Euro würden überwiesen statt, wie bisher, bar ausgezahlt, so Spranger. So wolle man sicher gehen, dass wirklich alle bis zum Schluss dabei bleiben. Dass der nicht wieder weit nach Mitternacht liegt für die Wahlhelfenden – wie 2021 – ist die Hoffnung.
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