Wahlchaos in Berlin: Erster Einspruch eingegangen
Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen gerechnet.
Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie haben dafür bis Ende November Zeit.
Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe.
Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.
Die Prüfung wird Monate dauern
Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen.
Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses und gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken Einspruch einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für Inneres mit.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Strafe wegen Anti-AfD-Symbolik
Schule muss Tadel wegen Anti-AfD-Kritzeleien löschen
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt