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Wahlausschluss in OstvorpommernNPD-Erlass vor Gericht

In Mecklenburg-Vorpommern werden zwei NPDler von der Landratswahl ausgeschlossen. Darf der Staat das?

BERLIN taz Nach dem NPD-Landesvorsitzenden von Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Köster, ist auch dessen Landtagskollege Michael Andrejewski von der Landratswahl im Mai ausgeschlossen worden. Der Wahlausschuss des Kreises Ostvorpommern sprach dem Anklamer NPD-Mann wegen mangelnder Verfassungstreue die Eignung für den Verwaltungsposten ab. Grundlage waren unter anderem Zitate aus der Presse.

Der NPD-Politiker warnte das Gremium, diese Entscheidung sei juristisch nicht haltbar. "Woher wollen Sie eigentlich wissen, dass ich kein V-Mann des Verfassungsschutzes bin?", fragte er in der Sitzung des Wahlausschusses süffisant. "Dann müssten Sie meine Persönlichkeit doch ganz anders bewerten!"

Allerdings entspricht Andrejewskis Ausschluss der Verbotsstrategie, die Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier seit Monaten unbeirrt und zum Ärger anderer Unions-Innenpolitiker verfolgt. Der CDU-Minister macht sich nicht nur für ein neues NPD-Verbotsverfahren stark, sondern hat im vergangenen Jahr einen bundesweit einzigartigen und unter Fachleuten umstrittenen Radikalenerlass gegen die NPD verfügt: Kandidaten, deren Verfassungstreue zweifelhaft ist, sollen keine Posten mehr als Wahl- oder Ehrenbeamte bekommen.

Der Streit um die NPD-Landratskandidaten ist der erste ernsthafte Praxistest für das Dekret - und er dürfte vor Gericht enden. Andrejewski, der in den vergangenen Jahren ins Anklamer Stadt- und Kreisparlament sowie in den Schweriner Landtag einzog, reichte nach eigenen Angaben inzwischen eine Beschwerde beim Landeswahlausschuss ein. Sollte diese scheitern, wolle er vors Landesverfassungsgericht ziehen - und wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles auch das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Mit seiner Entscheidung habe ihm der Kreiswahlausschuss dauerhaft das passive Wahlrecht für solche Posten entzogen, klagt Andrejewski. Der NPD-Mann verweist zudem auf den Umgang mit vergleichbaren Fällen in anderen Ländern. Im Harz habe der NPD-Kandidat Michael Schäfer 2007 problemlos als Landrat kandidiert. Das sei eine "Ungleichbehandlung".

Wie auch immer der Rechtsstreit langfristig ausgeht: Die Landratswahl in Ostvorpommern wird vermutlich zunächst ohne den NPD-Kandidaten stattfinden. "Dann", droht Andrejewski, "werden wir hier zum Wahlboykott aufrufen."

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