WO SICH DER VERFASSUNGSSCHUTZ FÜR DIE AFD INTERESSIERT: "Kein Verdachtsfall"
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Keine Erkenntnisse“ hat das niedersächsische Innenministerium, was „Verbindungen von Rechtsextremen und AfD in Niedersachsen“ angeht. Ebenso wenig zur Frage nach einer „Kooperation“ von AfD und niedersächsischen Pegida-Ablegern. Einen möglichen Grund legt das Ministerium in der schriftlichen Antwort auf Anfragen der Landtags-Grünen dar: Demnach ist die AfD „weder Beobachtungsobjekt noch Verdachtsfall der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde“ (VS).
Ob sich das ändern sollte, ist umstritten. Unlängst forderte der schleswig-holsteinische SPD-Chef Ralf Stegner, die AfD zu überwachen, denn sie nähere sich mehr und mehr der NPD an; auch Pegida gelte es genauer zu betrachten: „Verfassungsfeindliche Bestrebungen“, so der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende, „müssen vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“
Die Schwierigkeiten von Inlandsgeheimdienst und Ministerien, wie umzugehen sei mit rechtspopulistischen Bewegungen oder auch der eher intellektuell-rechtsextremen Sphäre, sind nicht neu. Ob es damit zu tun haben könnte, wie nahe das da zu Beobachtende etwa dem rechten Rand der Unionsparteien ist?
arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland
In Mecklenburg-Vorpommern lehnt aber auch der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, es ab, die Pegida-Bewegung vom VS beobachten zu lassen – allerdings nicht, weil es nichts zu beobachten gäbe: „Welche Erkenntnisse soll Pegida-Überwachung durch VS denn bringen?“, fragt er vielmehr. Dass etwa Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion als Anmelder von Kundgebungen auftreten, sei kein Geheimnis. Und „wer mit offenen Ohren bei solchen Veranstaltungen dabei ist, hört sehr deutlich, dass dort längst nicht lediglich ‚asylkritische‘ Reden gehalten“ würden. Anstelle einer „Maßnahme zur Personalbeschaffung beim VS“ fordert Ritter die „Stärkung der Zivilgesellschaft“.
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