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Vorwurf Beihilfe zum MordKZ-Wächter wieder in der Heimat

US-Behörden haben einen 95-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann in die Bundesrepublik ausgewiesen. Dort sind die Ermittlungen schon eingestellt.

KZ-Gedenkstätte Neuengamme Foto: Hauke Hass/imago

BERLIN taz | Ein ehemaliger KZ-Wachmann ist am Samstag von den USA in die Bundesrepublik ausgewiesen worden. Der 95-Jährige, dessen Namen das US-Justizministerium mit Friedrich Karl Berger angegeben hat, landete an Bord eines Ambulanzflugzeugs auf dem Frankfurter Flughafen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Celle habe er gegenüber der deutschen Polizei seine Zustimmung zu einer Befragung signalisiert.

Berger war nach dem Krieg zunächst nach Kanada und 1959 in die USA ausgewandert, wo er sich mit seiner Familie im Bundesstaat Tennessee niederließ. Seit 1979 bemühen sich die US-Justizbehörden, frühere NS-Verbrecher aufzuspüren und aus dem Land auszuweisen.Im Februar hatte ein Gericht die Ausweisung von Berger wegen dessen Tätigkeit bei der Bewachung von Gefangenen in Meppen-Dalum, einer Außenstelle des KZ Neuengamme, im Jahr 1945 entschieden.

Er habe Gefangene unter „grausamen“ Bedingungen festgehalten, damit diese „bis zu Erschöpfung und Tod“ Zwangsarbeit leisteten, sagte der dortige Generalstaatsanwalt. Staatsanwalt Monty Wilkinson begründete die Ausweisung damit, dass die USA kein „sicherer Hafen für diejenigen seien, die an Nazi-Verbrechen teilgenommen haben“.

Ermittlungen eingestellt

In Deutschland sind die Ermittlungen gegen Berger wegen Beihilfe zum Mord erst im Dezember 2020 eingestellt worden. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht, teilte damals die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit. Es sei unmöglich, Bergers in den USA gemachte Aussage, er habe zwar Gefangene bewacht, aber Misshandlungen nicht beobachtet und von Todesfällen nichts erfahren, zu widerlegen.

Die deutsche Rechtsprechung fordert für eine Verurteilung entweder den Nachweis eines individuellen Mordes oder den Einsatz eines Wachmanns in einem Konzentrationslager, in dem systematische Tötungen von Gefangenen erfolgten. Ein solcher Nachweis dürfte im Fall des Außenlagers in Meppen kaum zu führen sein.

Nach Angaben der Gedenkstätte Neuengamme war Berger im Rahmen eines Personalaustauschs von der Kriegsmarine nach Neuengamme gekommen. Im Herbst 1944 wurden Angehörige des ursprünglichen SS-Wachpersonals an kämpfende Waffen-SS-Einheiten an die Westfront befohlen und durch Soldaten ersetzt, darunter am 23. Januar 1945 auch 80 bis 100 Angehörige des Marinebataillons 354. Unter ihnen befand sich der damals 19-jährige Maschinengefreite Friedrich Karl Berger. Er wurde dem Wachpersonal in Meppen zugeteilt.

Dort waren mindestens 1.773 Gefangene aus vielen europäischen Ländern dazu gezwungen, den sogenannten Friesenwall zu errichten, der eine Eroberung Deutschlands durch die Alliierten verhindern sollte. Aufgrund der grausamen Haftbedingungen starben Hunderte Häftlinge, 297 von ihnen fanden auf der Kriegsgräberstätte Versen ihre letzte Ruhestätte. Am 25. März 1945 ließ die SS das Lager Meppen-Dalum vor den heranrückenden Alliierten räumen und zwang die Gefangenen zu einem Fußmarsch bis nach Bremen. Auf diesem Marsch sollen mindestens weitere 50 Häftlinge ums Leben gekommen sein.

Der Fall Berger erinnert an Jakiw Palij, der im August 2018 aus New York nach Deutschland ausgewiesen wurde. Dem früheren SS-Hilfswilligen wurde vorgeworfen, im SS-Lager Trawniki im besetzten Polen eingesetzt worden zu sein. Wegen fehlender Beweise kam es in Deutschland nicht zu einem Strafverfahren. Palij starb Anfang 2019 in einem Pflegeheim im Kreis Warendorf.

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4 Kommentare

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  • Heimat?



    Der Mann lebte seit 62 Jahren in USA.

  • "Die deutsche Rechtsprechung fordert für eine Verurteilung entweder den Nachweis eines individuellen Mordes oder den Einsatz eines Wachmanns in einem Konzentrationslager, in dem systematische Tötungen von Gefangenen erfolgten."

    Danke für die Klarstellung.



    Aber warum wird dann eine Sekretärin angeklagt?

    • @fly:

      Na - Lesens selbst: neuere Beihilferspr.

      “ Nur bei Todes- und Vernichtungslagern, deren Zweck die systematische Tötung aller Gefangenen war, gilt nach deutscher Rechtsprechung bereits die reine Zugehörigkeit zur Wachmannschaft als Beihilfe zum Mord. Eine direkte Beteiligung an Tötungen ist nicht nötig.“



      www.fr.de/politik/...rd-f-90194501.html

    • @fly:

      Weil sie z.B. die Listen für die Gaskammern zusammengestellt hat.

      So als Idee..