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Vorschläge zur SicherungsverwahrungGegen überraschende Haftentlassungen

Hamburg und Bayern machen gemeinsam Front gegen die Bundesjustizministerin. Nur "therapiegeeigneten Tätern" solle eine Therapie angeboten werden.

In Berlin beraten die Justizstaatssekretäre über die Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Bild: dapd

FREIBURG taz | Bei der Sicherungsverwahrung gibt es eine schwarz-rote Front gegen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Bundesjustizministerin vernachlässige "in gravierender Weise die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung", kritisiert der Hamburger Justiz-Staatsrat Ralf Kleindiek (SPD) in einem Schreiben. Ausdrücklich beruft er sich dabei auf "gute" Vorschläge aus Bayern.

Am Dienstag treffen sich in Berlin die Justizstaatssekretäre von Bund und Ländern. Sie beraten über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die bis 2013 stehen muss. Die Verwahrung soll sich künftig klar von der Strafhaft unterscheiden, so die Karlsruher Vorgabe. Zudem müssten den Betroffenen schon in der Strafhaft Therapieangebote gemacht werden. So soll verhindert werden, dass Gefangene am Strafende noch als gefährlich gelten und in Verwahrung kommen.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger versuchte, diese Vorgaben Mitte Juli in einem Eckpunktepapier umzusetzen. Umstritten ist dabei vor allem ein Vorschlag: Wenn ein Gefangener im Strafvollzug keine angemessene Therapie bekam, soll anschließend keine Sicherungsverwahrung möglich sein, der Mann müsste entlassen werden. Die Länder sind über die Parteigrenzen hinweg empört. Sie fürchten "Überraschungsentlassungen", weil Richter nachträglich mit dem Therapieangebot nicht einverstanden sein könnten.

Bayern schlägt deshalb vor, dass ein Gericht drei Jahre vor Strafende selbst feststellen soll, welche Therapieangebote dem Gefangenen noch zu machen sind. Außerdem - und das dürfte entscheidend sein - müsse nur "therapiegeeigneten Tätern" eine Therapie angeboten werden. In der Praxis gelten viele Gewalt- und Sexualtäter als therapieresistent.

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2 Kommentare

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  • IN
    Ihr Namescheibelhut

    gehöre zu denen die angeblich so gefährlich waren das sie in die SV sollten.

     

    wurde wegen betruges zu 9 jahren und anschl-SV verurteilt. realität des "behandlungsvollzugen" sah so aus.

    6,5 jahre 23std weggesperrt und desosalisierug- nein ich war nicht vorbestraft-sondern ersttäter.

     

    weder gibt es eine therapie in der SV. noch sonst ein angebot.

    nunmehr bin ich lt beschluss bvg nicht mehr gefährlich.

    befinde mich nun noch für 9 monate im off vollzug.

     

    die SV war und ist nichts anderes als die todesstrafe durch die hintertür- in meinem fall 121 verhandlungstage ohne ein ausgedealtes geständniss von mir.

    ergo abstrafung durch SV.

     

    angeblich ging es doch immer nur um kinderschänder-vergewaltiger- und besonders gewalttätige personen.

     

    tatsächlich wurde die SV als mittel zur geständnisserpressung eingesetzt. und an willfärigen gutachtern fehlt es im zweifel nicht.

  • A
    atypixx

    "In der Praxis gelten viele Gewalt- und Sexualtäter als therapieresistent."

     

    Nun ja, Sozialtherapeutische Anstalten für Gewalt- und Sexualstraftäter - mit dem Ziel einer Therapie, wie der Name schon sagt - sind durchaus eine Sache der Praxis... Bleibt die Frage, welche Art von Praxis der Autor mit seinem letzten Satz meint. Etwa diejenige der Wahlkampf*reden*?