Vor der Landtagswahl in Sachsen: Sachsen-AfD legt Beschwerde ein
Weil sie nur mit stark gekürzter Kandidat*innenliste antreten darf, zieht die AfD vor Gericht. Aus der Landes-CDU kommt indessen eine Koalitionsabsage.
dpa | Die sächsische AfD hat beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig Beschwerde gegen die Kürzung ihrer Kandidat*innenliste für die Landtagswahl am 1. September eingelegt. Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste aus formalen Gründen nicht zugelassen. Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Die Beschwerde sei am Freitag eingegangen, teilte das Gericht am Montag mit. Laut einer Sprecherin war zunächst noch unklar, bis wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Man bemühe sich, den Fall vor der Landtagswahl zu klären.
Der Landeswahlausschuss hatte nur die ersten 18 Plätze von insgesamt 61 Plätzen der AfD-Liste bestätigt. Bei einem guten Abschneiden zur Landtagswahl könnte die AfD unter Umständen nicht alle Mandate besetzen.
Aber auch bei einem Wahlerfolg hätte die AfD wohl kaum Chancen auf eine Regierungsbeteiligung, weil ihr mögliche Koalitionspartnerinnen fehlen. Denn auch in der CDU ist das Interesse an einer Koalition mit den Rechtspopulist*innen eher gering: Wie am Montag bekannt wurde, sprechen sich 45 von 60 CDU-Direktkandidat*innen in Sachsen gegen eine Koalition mit der AfD aus. Das geht aus einer Befragung der Gruppe „Zukunft Sachsen“ hervor.
Die Initiative hatte die Politiker*innen befragt, ob sie eine Koalition mit der AfD ausschließen. 45 Antworten seien bislang eingegangen, sagte der Sprecher der Gruppe, Sascha Kodytek, am Montag in Leipzig. Aus allen sei eine Ablehnung zur Koalition mit der AfD hervorgegangen. Einzelheiten zur Befragung wollte die Gruppe noch am Montag bekanntgeben.
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