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Vor Unterkunft in BerlinFlüchtling von Polizei erschossen

Vor einem Heim in Moabit ist ein Mann von der Polizei erschossen worden. Offenbar war er der Vater eines dort missbrauchten Mädchens.

Der Tatort: Notunterkunft in der Kruppstraße in Moabit Foto: dpa

Berlin epd | Ein 29-jähriger Flüchtling ist am Dienstagabend bei einem Polizeieinsatz in Berlin durch Schüsse tödlich verletzt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch bestätigte, hatten mehrere Polizisten auf den Mann geschossen. Er sei kurz darauf im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen, sagte Sprecher Martin Steltner.

Den tödlichen Schüssen war den Angaben zufolge ein Polizeieinsatz wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens aus dem Irak vorausgegangen – mutmaßlich die Tochter des Erschossenen.

Die Polizei sei wegen des Verdachtsfalles zu der Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Moabit gerufen worden. Des Missbrauchs verdächtigt sei ein 27-jähriger Pakistaner, ebenfalls Bewohner der Flüchtlingsunterkunft. Als dieser bereits mit Handfesseln im Funkstreifenwagen saß, sei das spätere Opfer mit einem Messer auf den 27-Jährigen losgegangen. Es handele sich mutmaßlich um den Vater des sechsjährigen Mädchens aus dem Irak, sagte Steltner.

Den Polizeibeamten sei es nicht gelungen, den 29-jährigen Angreifer aufzuhalten. Daraufhin hätten mehrere Polizisten das Feuer eröffnet. Der 29-Jährige wurde getroffen und tödlich verletzt.

Der Leichnam des Mannes wurde am Mittwoch obduziert, sagte Steltner. Es werde wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt. Gegen den 27 Jahre alten Mann aus Pakistan liefen Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs.

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6 Kommentare

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  • ich würde oben ergänzen "mutmaßlich" missbrauchten Mädchens oder steht das schon fest? Zu Benevolens: bei Todesschüssen wird immer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet um zu klären, ob die Schüsse gerechtfertigt waren.

  • "Es werde wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt."

     

    Offensichtlich bei einem Erschossenen.

    Allerdings verstehe ich unter der Bezeichnung "Tötungsdelikt" als Ermittlungsgrund etwas Unrechtes. Gegen einen Polizeibeamten? Und dann so beiläufig in der ersten Stellungnahme?

     

    Ich weiß im Übrigen nicht, was ich machen würde, wenn meiner Tochter so etwas passierte. Daher finde ich es gut, dass hier auch was zum Motiv des Täters gesagt wurde - so haben wenigstens hier die irrigen aber gängigen Klischees gegen über Flüchtlinge keine Chance.

    • @benevolens:

      Ich fürchte, das bleibt abzuwarten, ob "[...] die irrigen aber gängigen Klischees gegen über Flüchtlinge [hier] keine Chance [haben]".

       

      Unseren besorgten MitbürgerInnen von rechts außen traue ich es ohne weiteres zu, dass sie mal wieder ihr Bewusstsein spalten: Sich selbst und ihren Spießgesellen erlauben sie es ohne jeden Skrupel, Frau Merkel und Herrn Gabriel (zumindest in Gedanken) eine Schlinge um den Hals zu legen und sie daran am nächsten Fahnenmast zu hängen. Dem Vater, der wohl aus Wut und Verzweiflung außer sich gewesen ist, werden sie allerdings vorwerfen, er hätte deutsche Sitten nicht respektieren. Selbstjustiz, werden sie sagen, sei hierzulande nicht erlaubt, und dass das den Irakern eben nicht "im Blut" liegt, Demokrat zu sein und der Staatsmacht zu vertrauen.

    • @benevolens:

      "so haben wenigstens hier die irrigen aber gängigen Klischees gegen über Flüchtlinge keine Chance."

       

      Die werden Sie in der taz nicht finden...

    • @benevolens:

      das "Motiv" des Vaters war die mutmaßliche Vergewaltigung seines Kindes von einem anderen Flüchtling....nur so wegen Klischees...

      • @Horst5555:

        traurig aber wahr..