Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit des Volksentscheids „Berlin autofrei“. Die Verwaltung hält ihn für unrechtmäßig und unrealistisch.
Die schwarz-rote Koalition legt Eckpunkte für ein Vergesellschaftungs-Rahmengesetz vor. In Kraft treten soll es 2028. Von Anwendung ist nicht die Rede.