Volksbegehren zur Artenvielfalt: Druck von unten
Das Volksbegehren für mehr Artenschutz in Niedersachsen zu starten, ist richtig. Aber die Umweltschützer dürfen den Bogen nicht überspannen.
E s ist richtig, das Volksbegehren für den Schutz der Artenvielfalt im wichtigen Agrarland Niedersachsen jetzt zu starten. Selbst wenn die in der Umweltbewegung hoch geschätzte Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) dagegen ist.
Denn die bisherigen Angebote der Regierung in Hannover an die Umweltschützer sind mau: „Ausbau des ökologischen Landbaus“ klingt zwar schön. Aber ohne konkrete Zahlen und Fristen ist das eine wertlose Zusage.
Damit die Regierung nachlegt, ist zusätzlicher Druck nötig. Der kann entstehen, wenn nun Umweltverbände und Grüne Unterschriften sammeln für ihr Volksbegehren. Es gibt ehrgeizige Ziele vor – etwa den Bioanteil an der Agrarfläche bis 2030 auf 20 Prozent zu steigern. Das Beispiel Bayern zeigt, wie stark eine Landesregierung auf Umweltschützer zugehen kann, wenn sie ein Volksbegehren am Hals hat. Dass einzelne Verbands- und Parteifunktionäre sich mit ihrer Kampagne auch bei der Basis beliebt machen wollen, muss dieser guten Sache nicht schaden.
Die Initiative „Land schafft Verbindung“, die die Bauern-Demonstrationen der vergangenen Monate organisiert hat, wird auch ohne Volksbegehren auf die Naturschützer und die Grünen schimpfen. Viele Wortführer der Bewegung leugnen ja, dass ihre Branche maßgeblich für das Artensterben verantwortlich sei. Manche bezweifeln sogar, dass überhaupt immer mehr Tier- und Pflanzenarten aussterben.
Die Kampagne für das Volksbegehren muss allerdings betonen, dass die Bauern für ihre möglicherweise höheren Naturschutzkosten entschädigt werden müssen. Dieser Ausgleich ist die wichtigste Forderung der AbL.
Die Umweltschützer dürfen auch nicht durch eine zu aggressive Rhetorik die weiter laufenden Verhandlungen mit der Landesregierung zum Scheitern bringen. Denn eine Einigung mit der Bauern- und Regierungspartei CDU könnte am Ende effizienter umgesetzt werden als ein ihr aufgezwungenes Gesetz per Volksbegehren.
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