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Völkerrechtler über Gaza-Krieg"Vorschnelle Urteile sind fehl am Platz"

Der Völkerrechtler Michael Bothe zum Krieg in Gaza: Israel durfte sich gegen Hamas-Raketen wehren. Ob dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wurde, kann nur eine internationale Kommission klären.

"Es gilt, Schaden und Nutzen einer Aktion zu vergleichen (...)" Ein Palästinenser inspiziert die Überbleibsel eines Krankenhauses in Gaza. Bild: ap
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Bothe, seit drei Wochen herrscht im Gazastreifen Krieg. Durfte Israel den Gazastreifen bombardieren und dort einmarschieren?

Michael Bothe: Grundsätzlich hatte Israel das Recht, sich gegen Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen zu wehren. Ob aber die Kriegsführung dem Völkerrecht entspricht, kann von Außenstehenden kaum beurteilt werden. Hier halte ich eine internationale Untersuchung für erforderlich.

Ist der massive israelische Angriff nicht eindeutig unverhältnismäßig?

Ein unverhältnismäßiger Angriff ist stets rechtswidrig. Wann aber ein Militärschlag konkret unverhältnismäßig ist, ist eine schwierige Bewertungsfrage. Es gilt, Schaden und Nutzen einer Aktion zu vergleichen, obwohl die Größen eigentlich nicht vergleichbar sind. Vorschnelle Urteile sind da nicht am Platz.

Kann es verhältnismäßig sein, wenn bei israelischen Luftschlägen auch Frauen und Kinder getötet werden?

Es mag zwar zynisch klingen, aber je nach den Umständen der konkreten Situation kann auch das verhältnismäßig sein. Eindeutig unzulässig ist nur, wenn der Angriff auf ein ziviles Objekt gerichtet ist. Wenn der Angriff jedoch einem militärischen Ziel gilt, dann wird er nicht schon dadurch unzulässig, dass dabei auch Zivilpersonen oder zivile Güter in Mitleidenschaft gezogen werden. Man spricht dann von Kollateral- oder Begleitschäden. Unzulässig ist ein solcher Angriff nur dann, wenn der Begleitschaden nicht im Verhältnis zu dem erwarteten unmittelbaren militärischen Nutzen steht.

Israel hat jüngst eine UN-Schule angegriffen, wobei rund 40 Menschen starben. Kann das verhältnismäßig sein?

Israel behauptet, dass aus der Schule heraus eine Rakete abgefeuert wurde. Dadurch würde die Schule grundsätzlich zu einem militärischen Ziel. Ob allerdings der militärische Nutzen dieses Angriffs die hohe Zahl an zivilen Opfern rechtfertigt, bezweifle ich sehr. Israel hat inzwischen auch erklärt, dass eine Mörsergranate 30 Meter neben dem berechneten Ziel einschlug.

Der Hamas wird vorgeworfen, dass sie Waffenlager und Raketenabschussrampen gezielt in Wohngebieten und Moscheen unterhält. Ist das eine zulässige Kriegslist?

Nein. Es ist völkerrechtlich eindeutig unzulässig, wenn Zivilisten als sogenannte lebende Schutzschilde missbraucht werden, dennoch muss Israel auch dann unverhältnismäßige Opfer unter Zivilisten vermeiden.

Darf Israel auch Einrichtungen der Hamas-Regierung angreifen?

Nur wenn und so weit diese in die militärische Kommandostruktur von Gaza eingebunden sind. Die palästinensische Polizei ist zum Beispiel nur dann ein zulässiges Ziel, wenn sie in militärische Strukturen oder Handlungen integriert ist.

Immer wieder greift Israel private palästinensische Werkstätten an. Ist das zulässig?

Solche Werkstätten sind nur dann militärische Ziele, wenn sie dem Bombenbau oder ähnlichen Zwecken dienen.

Und wer stellt fest, ob eine bestimmte Werkstatt nun tatsächlich ein zulässiges militärisches Ziel war?

Im Moment steht meist Aussage gegen Aussage. Israel sagt, es habe Beweise für die militärische Nutzung, die Palästinenser bestreiten diese. Was fehlt, ist eine unabhängige Untersuchung. Hier könnte zum Beispiel eine Fact-Finding-Mission im Auftrag der Vereinten Nationen helfen. Ohne Kenntnis der genauen Fakten ist eine völkerrechtliche Bewertung meist nicht möglich.

Würde eine solche Kommission dann auch die völkerrechtliche Bewertung vornehmen?

Das ist von ihrem Auftrag abhängig. Aber auch die unabhängige Bewertung von Fakten könnte sinnvoll sein, zum Beispiel bei der Frage, ob der Angriff auf ein militärisches Ziel noch verhältnismäßig war, obwohl er auch zivile Opfer gefordert hat.

Was nutzt dann eine völkerrechtliche Bewertung? Hat sie irgendwelche Folgen?

Die sollte sie haben. Die Staatengemeinschaft sollte und wird großen Druck auf diejenigen ausüben, die das Völkerrecht nicht einhalten. Auch die Konfliktparteien berufen sich ja auf das Völkerrecht und könnten deshalb eine unabhängige Untersuchung nicht ignorieren.

Drohen bei einer Verletzung des Völkerrechts auch Sanktionen?

Durchaus. Zwar ist hier der Internationale Strafgerichtshof nicht zuständig: Weder Israel noch die Palästinenserbehörde haben dessen Statut unterzeichnet. Aber geht es um Kriegsverbrechen, Mord und Totschlag, können auch nationale Strafgerichte weltweit die Schuldigen bestrafen. Wer Kriegsverbrechen begangen hat, sollte also besser sein Land nicht mehr verlassen.

Sie sagten, Israel hatte grundsätzlich das Recht, sich zu wehren. Haben denn die Palästinenser den militärischen Konflikt überhaupt angefangen?

Der Beschuss israelischen Staatsgebiets mit Raketen hat jedenfalls eine neue Phase des Konflikts eingeleitet.

Muss sich die Hamas-Regierung den Raketenbeschuss auf Israel zurechnen lassen?

Ja, mir scheint, dass die Hamas ihre Verantwortung für diesen Beschuss nicht bestreitet.

Die Palästinenser verweisen zur Rechtfertigung auf die israelische Abriegelung des Gazastreifens …

Diese Abriegelung ist zwar unzulässig. Das rechtfertigt aber den Raketenbeschuss nicht als Gegenmaßnahme.

Warum ist die israelische Abriegelung von Gaza rechtswidrig?

Weil eine Besatzungsmacht - und als solche sehe ich Israel in Gaza immer noch - für das Wohlergehen der Bevölkerung im besetzten Gebiet sorgen muss und diese nicht weitgehend von Lebensmittel- und Energielieferungen sowie Arbeitsmöglichkeiten abschneiden darf. Sieht man Israel nicht mehr als Besatzungmacht an, gilt im Ergebnis wohl das Gleiche, die rechtliche Argumentation ist aber komplexer. Sie hat sich insbesondere auf menschenrechtliche Erwägungen zu stützen.

Israel sah die Blockade als Druckmittel, um den Raketenbeschuss zu stoppen …

Es ist nicht zulässig, die Bevölkerung verelenden zu lassen, um Druck auf Politiker auszuüben.

Warum durften sich die Palästinenser dann nicht militärisch gegen die rechtswidrige israelische Blockade wehren?

Sieht man den Gazastreifen noch als besetztes Gebiet an, dann mag der militärische Widerstand zwar rechtmäßig sein. Das ändert aber nichts an dem Recht der Besatzungsmacht, militärische Maßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit zu ergreifen. Sieht man hingegen die Lage so an wie die zwischen zwei Nachbarstaaten, dann ist ausschlaggebend, dass die Abriegelung von Gaza kein bewaffneter Angriff war, der ein Selbstverteidigungsrecht der Palästinenser auslöst. Hiergegen wäre nur diplomatischer und wirtschaftlicher Druck zulässig gewesen.

Gibt es eine Pflicht, die Waffen zeitweise ruhen zu lassen, damit die Verletzten sicher versorgt werden können?

Solche begrenzten Feuerpausen zu humanitären Zwecken sind eine alte Tradition. Die erste Genfer Konvention sieht auch eine - freilich weich formulierte - Verpflichtung vor, nach einzelnen Kampfhandlungen vor Ort Maßnahmen zur Bergung von Toten und Verwundeten zu ermöglichen.

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16 Kommentare

 / 
  • M
    Markus

    Kann das sein, dass meine ip- nummer gesperrt wurde? Ich kann wenigstens nicht mehr die taz- seiten von zu Hause aus ansehen.

    Das ist ja komisch, wenn meine Kommentare veröffentlicht werden, aber meine ip- adresse keinen Zugang mehr hat.

  • M
    Markus

    Ludwig,

     

    wem nützt es?

    Ich denke, das ist ok, das so zu sehen.

    Dieser Krieg gegen Bombenbastler hat sicherlich der Sicherheit in Israel genützt, der Bevölkerung, den Menschen dort, die einfach nur, so sehe ich es, unbehelligt leben wollen.

     

    Und wenn Saudi Arabien von Bin Laden regiert würde (den halten Sie wahrscheinlich nicht für geldgierig? - naja machtgeilheit ist da nicht ausgeschlossen), dann müssten "wir" wahrscheinlich Fahrradfahren. Wäre doch nicht so schlimm ! Aber dann müssten "wir" wohl auch Angst vor Bomben und Raketen haben, nicht mehr nur "die Zionisten".

     

    Also, Ihr ungeschönter Beitrag hat mit der Weltlage herzlich wenig zu tun. Es geht Ihnen wohl eher darum, wer wieviel Geld bekommt. Und von wem. Nach Ihrem Vorschlag sollen "wir" "alle miteinander" froh sein, dass wir weiterhin (als gemeinschaftsstiftendes Erlebnis ?) die letzten Ölreserven mit unseren Autos verbrennen können. Trauriges Weltbild !

  • L
    Ludwig

    Gegen den Abriß völkerrechtlicher Aspekte ist von Laien wohl kaum etwas relevantes einzuwenden.

    Vergessen wir aber dabei nicht: es gilt immer noch bei jeder Darstellung die Antwort auf die Frage "Wem nützt es?"! Will man sich diesbezüglich orientieren, sollte man sich den filmischen Mitschnitt eines Diners einmal anschauen, wie die gesamte Prominenz der westeuropäischen Politik mit den israelischen "Siegern" in weinseliger Laune nach dem neuerlichen "Waffengang" feierte. Das dreckige Lachen unserer "First Lady" und Tochter eines Berufschristen hat mich zutiefst beschämt.

    Da brauche ich keine gedrechselten Diplomatenfloskeln mehr, das allein spricht Bände.

    Ich möchte mal eine ungeschönte Statistik darüber sehen, wieviele Milliarden des Westens an Israel gehen und wieviele an die versklavten Palästinenser. Wir könne nur froh sein alle miteinander, dass die Ölländer Arabiens von prowestlichen (= profitgeilen) Typen regiert werden. Sonst könnten wir uns allesamt wieder aufs Velofahren konzentrieren.

  • M
    Markus

    Transparenz:

    Manchmal möchte man wissen, welcher Beitrag von welchem Redakteur wann freigeschaltet wurde. Und warum? Und warum nicht?

  • S
    sebu

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Also es gibt da auch andere Ansichten von Völkerrechtlerkollegen: Israel hat kein Recht besetztes Territorium zu verteidigen es kann die Okkupation aufrechterhalten.

    Denningers Kommentar:Warum sollen Nichtjuden denn jüdische Religion,Juden und Israelis auseinanderzuhalten wenn das die Juden selbst nicht tun?Die jüdische Religion spricht vom von jahve versprochenen Land, jeder der nachweislich Jude istkann nach Isr.einwandern,Widergutmachungsgelder werden für Rüstung verwendet

  • G
    Gabi

    Diesen Link habe ich letztens schon reingesetzt, aber vielleicht habe ich vergessen, das Wort für den Spamschutz einzutippen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Bericht der UN nicht freigegeben wird.

    Hier der Link für Original und deutsche Übersetzung nebeneinander:

    http://www.mapc-web.de/archive/pal/0801DugardD.html

     

    Hier die deutsche Übersetzung alleine:

    http://www.mapc-web.de/archive/pal/0801BerichtDugardD.pdf

     

    Ich denke, dass man den Problemen insgesamt ins Auge gucken muss; dann kann man sie lösen!

  • RF
    Robert Fishman

    Wer Kassam und Grad-Raketen sät, erntet Krieg. Die Verantwortlichen für den Horror sitzen in Gaza. Sie hatten lange genug Zeit, den Beschuss Israels einzustellen. Statt die Milliarden ausländischer Hilfe, die viele Länder nach Gaza überwiesen haben, in den Aufbau des Landes zu investieren, rufen die Herren dort lieber zu Krieg und Vernichtung auf. Die Rechnung zahlen die Zivilisten in Gaza. Sie hält die Hamasführung als Geiseln ihrer Unversöhnlichkeit. Das geht so weit, dass Hamas-Leute Waffen in Moscheen und Schulen verstecken, um hinterher die Israelis als Verbrecher hinzustellen, wenn Granaten dort einschlagen.

  • D
    Denninger

    Interessanter Beitrag von

    "was für eine heuchelei ?"(sic!).

    Fällt (wieder einmal) unter die Rubrik "Die Juden sind an allem Schuld".

    Auch unsere ausländischen Mitbürger (der Rechtschreibung nach zu urteilen) sollten den Unterschied zwischen den Bürgern des Staates Israel und den Angehörigen des jüdischen Glaubens kennen.

    Aber da die Hamas laut ihrer Charta sowieso alle Juden töten will spielt das offensichtlich für die "Pro-Gaza"-Fraktion keine Rolle.

    Nur so mal nachgefragt:

    Der §130 StGB gilt auch für moslemische Migranten und deutsche Judenhasser, oder?

  • R
    Rolf

    Äh, nein...

    Die Palästinenser haben kein Land verloren, und schon mal garnicht "ihr" Land!

    Ebenso haben "die Juden" auch kein Land besetzt. Aber um das zu verstehen braucht es eine gewisse Bereitschaft zur Wahrheitsliebe und ein Mindestmaß an Hausintelligenz. Soll ja nicht jedem gegeben sein...

  • M
    Markus

    Teilen heißt das Zauberwort.

     

    Der Staat Israel ist, völkerrechtlich gesehen, eine Realität: er existiert. Und er hat das Recht auf Existenz, und mit ihm seine Bürger.

  • A
    AntonW

    "Sieht man hingegen die Lage so an wie die zwischen zwei Nachbarstaaten..." Sowas sagt der Herr Bothe wirklich, und meint dabei Israel und den Gazastreifen. Und ..Schwupps.. dürfen sich die Menschen im Gazastreifen gegen Israels Gehabe nicht mehr wehren. Lächerlich.

    Was soll ständig diese Farce 'besatzungsfreie Zone Gazastreifen' (Zitat: Florentine)und palästinensische 'Regierung'?

    Ich sehe ein, dass dies Israel und dem schweigenden Westen sehr entgegenkommt. Weil man so die Palästinenser in eine Mitverantwortung und Mithaftung zu nehmen versucht. Die sie allerdings aufgrund der herrschenden israelischen Besatzungs-, Siedlungs- und Annektionspolitik m. M. nach in keinster Weise haben können.

    Diese Scheinkonstrukte sichern nur weiter die israelische, jedem Völkerrecht Hohn sprechende, Vorgehensweise ab.

    Und solche Verbiegungsversuche, wie der durch Herrn Bothe, sind mittlerweile unerträglich für mich.

    Sie passen allerdings zum aktuellen Bild, dass es Politik und Medien eh nur noch darum geht, die Bevölkerung der Bananenrepublik zu blenden.

    Mit Verdrehungskonstrukten; und auch mit die Wahrheit verschleiernder Sprache.Widerlich.

  • E
    Emuna

    Alles schön erklärt, Herr Bothe. Aber hier kann man nicht über Kriegsrecht und Unverhältnismäßigkeit wie bei allen anderen Konflikten in der Welt sprechen.

    Der israelisch-palästinensische Konflikt ist in jeder Hinsicht ein Sonderfall, denn die Hamas, also Israels "Kriegsgegner", hat sich auf die Fahnen geschrieben, das gegnerische Land zu vernichten - auszulöschen. Zu diesem Zweck beschießen sie nur "zivile" Ortschaften in Israel und opfern auch die eigene zivile Bevölkerung, indem bewusst zivile Objekte, wie Sie das nennen, zur Kriegsfront umfunktioniert werden. Das ist kein normaler Krieg. Hier kann man diese Maßstäbe nicht anwenden. Die Kollateralschäden werden immer unverhältnismaßig hoch sein und darauf genau zielt die Hamas ab, dass die ganze Welt Israel als Kriegsverbrecher abstempelt. Ist ihr bisher gut gelungen, aber irgendwann wird die Wahrheit der Machenschaften der Hamas ans Tageslicht kommen. Man sollte sich nicht wundern, wenn es die Hamas ist, die eine Fact-finding-Mission gar nicht haben will.

  • J
    Jakal

    Was issn das wieder für ne Aussage. Wenn man so argumentiert dann hat Hamas sich gegen Unterdrückung seitens Israels gewehrt. Das ist dann dasselbe in Grün, weil dann die RAketen Angriffe keine Terrorakte, sondern Akte der Selbstverteidigung wären. Warum wird eigetnlich immer so getan als Wenn der Konflikt mit den Raketenagriffen begann?

  • A
    AntonW

    Und die Palästinenser dürfen sich nicht gegen die israelische Politik (brutale Besatzungspolitik, Siedlungs- und Annektionspolitik, Abriegelung der Farce 'besatzungsfreie Zone Gazastreifen') wehren? Oder gibt es das alles gar nicht? Sollen sie gefälligst ruhig halten und erdulden, was Israel unter Mithilfe des Westens mit ihnen anstellt? Wären die Palästinenser nur dann 'gute Palästinenser'? So, wie ein 'guter Indianer' nur ein 'toter Indianer' war? Genug der Heuchlerei und Lügnerei! Hört auf, ihr 'Nahostexperten' (Herr Miller zB), ihr Völkerrechtler und was ihr alles seid. Genug eurer Verdrehungen und des Verschweigens der Dinge, die Israel betreffen!

  • D
    Doris

    Über die Verhältnismäßigkeit dieses Krieges

    (inklusive UN-Hauptquartierbeschuss mit Phosphorbomben)

    gibt es sehr wohl andere Auffassungen, als die von Herrn Bothe:

    Aus der Sunay Times:

    Israel’s bombardment of Gaza is not self-defence – it’s a war crime

     

    "Israel versucht, den militärischen Angriff auf Gaza damit zu rechtfertigen, in dem es sich auf das Recht zur “Selbstverteidigung” nach Art. 51 der UN-Charta beruft. Wir weisen diese Behauptung kategorisch zurück.

    Die Raketenangriffe der Hamas – so beklagenswert sie auch sind – rechtfertigen in keiner Weise einen militärischen Angriff in diesem Maßstab, der sich auf das Recht zur Selbstverteidigung beruft. Im Völkerrecht ist die Selbstverteidigung als letztes Mittel definiert und unterliegt den allgemeinen Vorstellungen von Verhältnismäßigkeit und Unumgänglichkeit.

    Das Töten von fast 800 Palästinensern – die meisten davon Zivilisten – und mehr als 3.000 Verletzte, in Tateinheit mit der Zerstörung von Schulen, Moscheen, Wohnhäusern, UN- und Regierungsgebäuden, die Israel nach dem vierten Genfer Abkommen beschützen müsste, steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Raketenabschüssen der Hamas.

    Seit 18 Monaten hat Israel eine völkerrechtswidrige Blockade des Küstenstreifens verhängt, die Gaza an den Rand des Zusammenbruchs getrieben hat. In den drei Jahren nach Israels Abzug aus Gaza wurden 11 Israelis durch Raketenbeschuss getötet. Seit August 2005 hat die israelische Armee, UN-Quellen zufolge, ungefähr 1.250 Palästinenser getötet – darunter 222 Kinder. Während dieses Zeitraums galt der Gaza-Streifen völkerrechtlich als Besatzungsgebiet, da Israel de facto die Kontrolle über das Gebiet ausübte.

    Israels Handlungen laufen auf Aggression und nicht auf Selbstverteidigung hinaus – und dies nicht nur, weil der Angriff aus Gaza unnötig war. Israel hätte einer Neuauflage des Waffenstillstandsabkommens mit der Hamas zustimmen können. Stattdessen tötete Israel 225 Palästinenser am ersten Tag des Angriffs. Wie sich die Faktenlage darstellt, laufen die Invasion und die Bombardierung von Gaza auf eine Kollektivbestrafung der 1,5 Mio. Bewohner des Gaza-Streifens hinaus, was sowohl gegen das humanitäre Völkerrecht, als auch gegen die Menschenrechte verstößt

    Wir missbilligen die Raketenabschüsse der Hamas auf israelisches Gebiet und Selbstmordattentate, die ebenfalls dem humanitären Völkerrecht widersprechen und Kriegsverbrechen sind. Israel hat das Recht, vernünftige und angemessene Mittel zu ergreifen, um seine Zivilbevölkerung vor diesen Angriffen zu schützen. Die Art und Weise, und der Umfang der Operationen im Gaza-Streifen stellen jedoch einen Akt der Aggression dar und verstoßen gegen das Völkerrecht, ungeachtet der Raketenangriffe der Hamas."

    http://www.timesonline.co.uk/tol/comment/letters/article5488380.ece

     

    Auch diese britischen Völkerrechtler haben eine kritischere Sichtweise der Dinge:

    "UK must act to stop violations in Gaza

    The UK has a duty to stop violations of international law in the conflict between Israel and Hamas"

    http://www.guardian.co.uk/world/2009/jan/14/gaza-israel-palestine-letters

     

    Mal sehen, ob die ARD ihre 'Anne Will'-Zensur diesen Sonntag wiederholt.

  • WF
    was für eine heuchelei ?

    so eine heuche habe nie gesehen ! aber anders darman auch nicht von westen erwarten ! der opfer ist täter und umgekehrt ! die palästinenser die ihr land verloren haben sind täter und die juden die das land besetzen sind opfer !