: Vier Jahre Haft für IS-Täter Nils D.
Als „Abu Ibrahim“ soll er Deserteure aufgespürt und festgenommen haben. Bei Folterungen und Hinrichtungen war er laut Gericht anwesend. Der 25-Jährige, der unter anderem wegen Drogenhandel und Einbrüchen vorbestraft ist, bestreitet eine Beteiligung von Hinrichtungen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten beantragt. Die Verteidigung forderte vier Jahre Haft und eine Reststrafe im offenen Vollzug. Die Höchststrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung beträgt zehn Jahre Haft.
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