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Videoüberwachung auf BahnhöfenGesichtserkennung ohne Gesetz?

In Bahnhöfen soll die Polizei nach Verdächtigen suchen – mit Biometriefahndung. Ob das rechtlich erlaubt ist, da sind sich Polizeirechtler uneinig.

Kameras gibt es schon. Doch werden die Bilder noch nicht mit Fahndungsdateien abgeglichen Foto: dpa

Freiburg taz | Ende August machte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) einen spektakulären Vorschlag: In Bahnhöfen und auf Flughäfen solle die Polizei mithilfe von Gesichtserkennungssoftware nach Verdächtigen fahnden. „Die Behörden müssen technisch können, was ihnen rechtlich erlaubt ist“, sagte er damals.

Schon 2006 hat das Bundeskriminalamt einen Modellversuch am Mainzer Hauptbahnhof durchgeführt. Damals war die Technik noch nicht so weit. Zu wenige Testpersonen wurden erkannt, vor allem morgens und abends bei schummerigem Licht. De Maizière hofft nun offensichtlich auf technische Fortschritte. Das Innenministerium hat bereits eine Projektgruppe eingerichtet, „um neueste Videoanalysesysteme auf ihren Nutzen zu testen“.

Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist wirklich schon alles erlaubt, was die Polizei bald können soll? Der Linke-Abgeordnete Andrej Hunko fragte bei der Bundesregierung nach, welches Gesetz denn den massenhaften Einsatz von Gesichtserkennungssoftware erlaube.

Die Antwort kam von Innenstaatssekretärin Emily Haber. Sie verwies auf Paragraf 27 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). „Die Bundespolizei kann selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen“, heißt es da. Es geht also um Videoüberwachung. Doch die Aufzeichnung von Bildern ist etwas anderes als deren Auswertung durch einen Abgleich mit der Fahndungsdatei.

Das fand auch Andrej Hunko: „Wenn alle Vorübergehenden mit Polizeidatenbanken gerastert werden, dürfte das zu vielen falschen Treffern und damit zu vielen falschen Verdächtigungen führen – das ist ein massiver Grundrechtseingriff, der von diesem Paragrafen wohl kaum gedeckt ist.“

Sicherheitshalber fragte Hunko aber noch beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags nach. Resultat: Polizeirechtler sind noch völlig uneinig, ob das Bundespolizeigesetz derzeit eine Biometriefahndung erlaubt.

Auch Staatssekretärin Haber war weniger vollmundig als ihr Minister. Die eingerichtete Projektgruppe prüfe durchaus auch einen „Handlungsbedarf“ des Gesetzgebers.

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5 Kommentare

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  • Wenn also zukünftig - ungeachtet der Rechtsgrundlage - offensichtlich flächendeckend an Flughäfen und auf Bahnhöfen biometrisch gegen Fahndungsdatenbanken automatisiert abgeglichen wird, dann...

     

    ... bleibt mir ja gar nichts anderes mehr übrig, als wieder für alle Reisen in mein Kfz zu steigen, den mit selbigem vermeide ich ja schon prinzipbedingt Flughäfen und Bahnhöfe. In letzter Konsequenz hiesse das doch, dass der geneigte potentielle Attentäter nicht mehr mit Öffis reist, sondern zum Anschlagsort mit dem Pkw fährt, den im Halteverbot abstellt, den Sprengsatz im Bahnhof (jetzt pars pro toto) prominent plaziert und ihn dann auslöst. Er selbst geht damit ins Paradies ein, die Sicherheitsbehörden stellen bestenfalls nach dem Attentat durch die Ergebnisse des Abgleichs fest, dass man den doch im System hatte und wenn er denn schon mit der Bahn zum Attentat angereist wäre man ihn dann eventuell schon vor Begehung....

     

    Wird das Loch im System der ausufernden Videoüberwachung jetzt deutlich? Und dass der permanente Ruf nach mehr Videoüberwachung sicherheitstechnisch rein gar nichts bringt?

    • @BalouBear67:

      "Videoüberwachung sicherheitstechnisch rein gar nichts bringt"

       

      Es gibt genug Länder, die Videoüberwachung haben. In englischen Krimis werden die Mörder meistens damit gefunden.

       

      Was Videoüberwachung tatsächlich bringt, kann man durch einen Abgleich mit Erfahrungen im Ausland leicht abgleichen.

  • "Wenn alle Vorübergehenden mit Polizeidatenbanken gerastert werden, dürfte das zu vielen falschen Treffern und damit zu vielen falschen Verdächtigungen führen"

     

    Das ist sicher wichtig, darauf hinzuweisen. Nur befürchte ich, dass es die Sicherheitsdienste wenig interessieren wird. Eher hilfreich ist dafür das Argument mit der Effizienz: Wenn andauernd falsche Personen verdächtigt werden, bindet das Unnötig Polizeikräfte.

    • 8G
      889 (Profil gelöscht)
      @vøid:

      Da braucht es keine zusätzlichen Polizisten für. Drei bis fünf Drohnen pro Bahnhof, die diskret heranschweben, dir ins Gesicht leuchten und den RFID-Chip von deinem Perso auslesen, tun es auch.

  • Woran sollte man denn einen Straftäter erkennen, wenn nicht primär am Gesicht? Ich habe den Eindruck, dass in diesem Land die Aufklärung von Terror und Verbrechen unterbunden werden soll, wenn man keine Videofahndung betreiben darf.