Verzicht auf Nachbesserungen: Keine grüne Lobbyfür Kleinaktionäre
Berlin (rtr) – Die Grünen haben ihre Forderung zurückgezogen, die Unternehmensteuerreform zugunsten der Kleinaktionäre nachzubessern. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Klaus Müller, sagte gestern, die Grünen seien zwar nach wie vor der Ansicht, dass die Umstellung vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren viele Kleinaktionäre bei Dividendenzahlungen stärker steuerlich belaste als vorher. Alle Vorschläge zur Vermeidung dieses Problems hätten aber das Steuerrecht erheblich komplizierter gemacht. Zudem komme auch Kleinaktionären zu Gute, dass die Dividenden künftig nur noch zur Hälfte beim Sparerfreibetrag angerechnet würden, betonte der Grünen-Finanzexperte.
Die Grünen hatten im Sommer und Herbst mehrere Vorschläge zur Korrektur der Unternehmensteuerpläne vorgelegt. Diese sollten darauf abzielen, dass Kleinaktionäre durch Änderungen bei der Besteuerungsmethode von Unternehmensausschüttungen nicht höher belastet werden. Nach den Ende Dezember vorgestellten Plänen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) müssen ab 2001 Dividenden nur noch zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dafür entfällt die Gutschrift der vom Unternehmen gezahlten Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer. Das benachteiligt vor allem Kleinaktionäre, die ein niedriges oder mittleres Einkommen haben und deren Depot nicht so umfangreich ist. Zugleich werden aber Dividenden nur zur Hälfte auf den Sparerfreibetrag von 3.000 Mark angerechnet, wodurch Dividendenzahlungen von 6.000 Mark steuerfrei bleiben.
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