Verurteilung von sexueller Gewalt: „Nein“ soll auch „Nein“ heißen

Sexuelle Übergriffe sollen härter geahndet werden. Justizminister Heiko Maas kündigt an, das Strafgesetz zu verschärfen.

Tatort Polizeiwache: Auch Ordnungshüter ignorieren manchmal ein „Nein“. Bild: dpa

BERLIN taz | Justizminister Heiko Maas (SPD) macht Ernst. Jetzt will er den sogenannten Vergewaltigungsparagrafen 177 im Strafgesetzbuch nachbessern. Das gab Maas auf der Homepage seines Ministeriums bekannt. Und darüber verständigten sich die Justizminister der Länder am Donnerstag auf ihrer Herbstkonferenz.

Uta-Maria Kuder (CDU), Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzende der Justizministerkonferenz, forderte, dass jede sexuelle Handlung, die von den Beteiligten nicht einvernehmlich erfolgt, unter Strafe gestellt werden soll. „Noch reicht zum Beispiel die verbale Ablehnung von sexuellen Handlungen in vielen Fällen nicht aus, um eine Strafbarkeit nach Paragraf 177 zu begründen“, sagte sie. Die Justizminister müssten das Signal aussenden, dass die „sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist“.

Heiko Maas kritisierte, dass das Sexualstrafrecht „den realen Situationen, in denen die meisten Übergriffe stattfinden, gerechter werden“ müsse: „Wir werden prüfen, welche Veränderungen notwendig sind, um Schutzlücken zu schließen. Vergewaltigungen dürfen nicht straflos bleiben.“ Damit kommt er unter anderem Forderungen verschiedener Frauenorganisationen nach, die eine eindeutige Formulierung des Paragrafen angemahnt hatten.

Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung? Laut Strafgesetz dann, wenn jemand „mit Gewalt“, „durch Drohung“ und „unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert“ ist, zum Sex gezwungen wird. Eine Formulierung, die offensichtlich Auslegungen zulässt.

Verfahren häufig eingestellt

So hat der Bundesverband Frauenberatungen und Frauennotrufe (bff) im Sommer eine Analyse von rund 100 Vergewaltigungsfällen und deren rechtlicher Verfolgung veröffentlicht. Darin stellen die Autorinnen fest, dass Verfahren häufig eingestellt werden, weil Gerichte zu dem Schluss kommen, dass „kein Widerstand seitens der Betroffenen geleistet wurde“ oder „zu wenig Widerstand“.

Das sieht Maas ähnlich. Er sagt: „Auf die Frage, wie viel Widerstand eine Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt, gibt das geltende Recht nicht immer eine klare Antwort.“ Der Tatbestand der Vergewaltigung sei so eng beschrieben, dass es Fälle gebe, in denen das Recht Schutzlücken offenbare. „Wir müssen alles tun, womit wir Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen.“

Anita Eckhardt vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe begrüßt das Vorhaben der Justizministerkonferenz und Maas’ Äußerungen. „Das klingt gut“, sagte sie zur taz: „Nein muss Nein heißen.“ Trotzdem müsse abgewartet werden, was die Debatte am Ende ergibt.

Studien zufolge erlebt in Deutschland jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jedes Jahr werden rund 8.000 Vergewaltigungen angezeigt, von denen nur etwa 1.300 zur Anklage kommen. Nicht einmal 1.000 Täter werden verurteilt.

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