Verurteilter Steuersünder: Uli Hoeneß kommt vorzeitig raus
Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe war Uli Hoeneß zu 42 Monaten Haft verurteilt worden. Nach 21 kann er das Gefängnis als freier Mann verlassen.
Bei der Entscheidung seien unter anderem die Persönlichkeit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und das Verhalten des 64-Jährigen in der Haftzeit gewürdigt worden, sagte Gerichtssprecher Claus Pätzel. Die Kammer habe betont, „dass der Verurteilte trotz seiner Position stets bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren“. Bei seinen zahlreichen Ausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen.
Hoeneß war in München wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Den Schaden habe der ehemalige FC-Bayern-Chef durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht, sagte Pätzel. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zunächst hatte die Sport Bild über die Entscheidung des Gerichts berichtet.
Allerdings könnte die Staatsanwaltschaft gegen die vorzeitige Freilassung binnen einer Woche Beschwerde einlegen. „Wir prüfen das zur Zeit“, sagte Florian Gliwitzky von der Staatsanwalt München II. Ob sich die Anklagebehörde in dem bisherigen Verfahren für oder gegen eine Halbstrafe für Hoeneß ausgesprochen hat, ist nicht bekannt. Es handele sich um ein nicht-öffentliches Verfahren, betonte Gliwitzky. Deswegen würden keine diesbezüglichen Angaben gemacht.
Hoeneß war zuletzt Freigänger
Hoeneß ist bereits seit einem Jahr Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters. Die Wochenenden kann er meist in seinem Haus am Tegernsee verbringen.
Im Herbst hatte der Anwalt von Hoeneß mitgeteilt, dass ein sogenannter Halbstrafantrag gestellt worden sei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Drittel der Zeit zur Bewährung ausgesetzt, der Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte. Der 64-Jährige kommt nun in den Genuss dieser Regelung.
Der Antrag wurde von der Ersten auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Augsburger Landgerichts in Landsberg am Lech bearbeitet. In der Landsberger Justizvollzugsanstalt hatte Hoeneß zunächst seine Strafe abgesessen, später wurde er in ein Freigängerhaus des Gefängnisses verlegt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen