Verurteilte extremistische Straftäter: Fußfessel jetzt auch nach der Haft
Ein Bundestagsbeschluss räumt der Polizei zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten ein. Bisher bekamen nur Sexualstraftäter nachträglich einen Sender ans Bein.
Anders als bisher darf das Instrument beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.
Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abgehalten werden.
Eine elektronische Fußfessel ist ein am Bein getragener Sender, der Ortungsdaten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt. Alarm wird ausgelöst, wenn ein Betroffener sich nicht an seine Auflagen hält oder den Sender manipuliert.
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