Verstaatlichung von Gasimporteur Uniper: EU genehmigt Hilfen – mit Auflagen
Deutschland darf Milliardenhilfen an den Energiekonzern Uniper zahlen. Die Kommission hat die Genehmigung an Bedingungen geknüpft.
Damit kann der Energiekonzern verstaatlicht werden. Doch die Staatshilfen sind an eine Reihe von Verpflichtungen verknüpft. Die Maßnahme werde es Uniper erlauben, seine Kunden weiter zu versorgen und helfen, ernsthafte Störungen des deutschen Gasmarktes zu vermeiden, sagte die Kommission.
Nach den Auflagen muss sich der Konzern bis Ende 2026 unter anderem von dem umstrittenen Steinkohlekraftwerk Datteln 4 und der russischen Tochter Unipro trennen. Der Bund habe sich zudem verpflichtet, seinen Anteil bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.
Bis Ende 2026 darf Uniper zudem nur Firmen kaufen, die für die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung des Geschäfts von Uniper notwendig sind. Die EU-Kommission muss solche Käufe genehmigen.
Kapitalerhöhung soll umgehend umgesetzt werden
Wie Uniper weiter berichtete, verpflichtete sich der Bund im Rahmen der EU-Genehmigung, seinen Anteil bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren. Die von der Hauptversammlung am Montag beschlossene Kapitalerhöhung werde nun umgehend umgesetzt.
Uniper ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Preise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teurer auf dem Markt kaufen, um alte Lieferverträge zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt. Der Konzern teilte im November mit, den russischen Gazprom-Konzern wegen ausbleibender Gaslieferungen zu Schadenersatz in Milliardenhöhe zu verklagen.
Der Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Kunden ebenfalls in Schwierigkeiten gebracht hätte.
Fällt ein Energielieferant aus, springen für gewöhnlich Stadtwerke ein. Da Uniper diese regionalen Grundversorger aber zu seinen Kunden zählt, kämen auch sie ins Wanken. Sie müssten das Erdgas zu höheren Preisen woanders beschaffen. Die weitergegebenen Kosten würden wiederum Millionen Haushalte und viele Unternehmen belasten.
Staatshilfen unterliegen europäischen Regeln. Die EU-Kommission als Hüterin eines fairen Wettbewerbs prüft, ob diese diskriminierend in den Markt eingreifen. Wenn Deutschland beispielsweise ein bestimmtes Unternehmen so stark bezuschussen würde, dass es einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängen könnte, wäre dies nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Durch die Wettbewerbsregeln soll auch sichergestellt werden, dass keine Monopole entstehen, die willkürlich Preise erhöhen könnten.
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