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Versicherungen besteuern

■ Steuer auf Lebensversicherungen bevorzuge Reiche, meinen Versicherer

Berlin (taz) – Der Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes für Lebensversicherungen stößt beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf heftige Kritik.

Erwartungsgemäß stellte sich der GDV gegen die, wie Präsidiumsmitglied Gerhard Rupprecht es ausdrückte, „wunderschöne Legende vom Privileg der Lebensversicherungen“, steuerfrei Kapital bilden zu dürfen. Die Regierung entferne sich mit diesem Gesetz eher von ihrem Ziel der Gleichbehandlung von Kapitalanlagen, als sich ihm zu nähern. Alternativen wie die Kursgewinne aus Aktien seien schließlich auch nicht steuerpflichtig.

Die Neuregelung widerspräche aber auch dem Grundsatz, „steuerlich zu fördern, was Altersarmut verhindert“. Eichel will nur Versicherungssummen, die als monatliche Rente in Anspruch genommen werden, steuerfrei lassen. Als einmalige Kapitalauszahlungen müssen Versicherungserträge nach dem neuen Gesetz hingegen versteuert werden. Dabei können zwar, bis zu einem Höchstfreibetrag von 30.000 Mark, 20 Prozent des Ertrags einmalig bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Im Klartext heißt das aber: Nur wer es auf einen Ertrag von 150.000 Mark bringt, kommt in den Genuß des vollen steuerlichen Vorteils – und das sind nicht nur weniger als 10 Prozent aller Versicherten, sondern wohl auch die, die sowieso am wenigsten von Altersarmut betroffen wären.

Als „Bevormundung der Bürger durch den Staat“ bezeichnete Rupprecht die steuerliche Bevorzugung von Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht. „Welcher junge Mensch weiß beim Abschluß einer Versicherung schon, ob er mit 65 vielleicht krank ist und sofort Kapital braucht statt einer Rente?“ Mit den paar tausend Mark, die sich die Mehrzahl der Versicherten nach den Plänen des Finanzministers im Alter steuerfrei auszahlen lassen kann, komme aber niemand weit.

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