Verpflichtungserklärung für Geflüchtete: Berlin springt ein bisschen ein
Das Land Berlin weist die Jobcenter an, Flüchtlingsbürg*innen nicht mehr zur Kasse zu bitten. Erledigt ist das Thema damit nicht.
„Es ist wichtig, dass diese Sache wieder ins öffentliche Blickfeld geraten ist“, sagt Metzner. Die Berliner Weisung sei aber nur „ein erster Schritt.“
Um zu verstehen, was den ehemaligen Gemeindemusiker stört, muss man zunächst einen Blick auf die Vorgeschichte werfen. Bernd und Beatrix Metzner hatten 2015 eine Verpflichtungserklärung für die Schwester ihres aus Syrien stammenden Schwiegersohns unterschrieben, damit diese und ihr Kind über das humanitäre Aufnahmeprogramm des Landes Berlin nach Deutschland kommen konnten. Wie viele andere waren sie der Meinung, dass ihre finanzielle Verpflichtung endet, sobald die beiden einen positiven Asylbescheid in Händen halten.
Das Jobcenter sah es anders und fordert von ihnen nun rund 26.000 Euro zurück. Denn nach ihrer Anerkennung hatte die Frau staatliche Leistungen bezogen. Die Metzners klagten gegen die Forderung und verloren vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht.
Unterschiedliche Auslegungen
Als hunderte Menschen ab 2013 die Verpflichtungserklärungen unterschrieben, war das Gesetz unbestimmt und sah eigentlich eine unbegrenzte Haftung vor. Im Jahr 2016 schuf der Bundestag Klarheit: Unabhängig vom Asylverfahren gelten Verpflichtungserklärungen seither für fünf Jahre, bei Altfällen wie den Metzners für drei. Und so baten die Jobcenter zahlreiche Bürg*innen zur Kasse.
Rund 2.500 Zahlungsaufforderungen wurden deutschlandweit verschickt. Auch das Ehepaar Metzner bekam Post vom Jobcenter im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Sie sollen 25.498,16 Euro zurückzahlen. Im Januar 2019 dann erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), man habe für die Altfälle eine „gute Lösung, die hilft“ gefunden.
Es erging eine Weisung an die Jobcenter: Das Ermessen sei „dahingehend auszuüben, dass von einer Heranziehung abzusehen ist“. Dies gelte aber nicht, wenn die Ausländerbehörde „nachweislich“ über die Dauer der Verpflichtung aufgeklärt habe. Und damit wurde es für Berliner*innen kompliziert; denn in der Hauptstadt unterschrieben die Bürg*innen neben dem bundeseinheitlichen Formular auch eine Zusatzerklärung, die wie der ursprüngliche Gesetzestext eine unbegrenzte Haftung vorsah.
Die Jobcenter in den verschiedenen Berliner Bezirken aber legen die Weisung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) unterschiedlich aus. Viele hoben die Erstattungsbescheide auf, die Bürg*innen sind damit aus dem Schneider. Nicht so das für den Fall der Metzners zuständige Jobcenter in Tempelhof-Schöneberg. Die Zusatzerklärung belege, dass ausreichend aufgeklärt worden sei, argumentiert man dort – und fordert die Metzners weiter zur Kasse.
Aufatmen vor Weihnachten?
Nun stellt das Land Berlin klar: Bürg*innen, die eine Zusatzerklärung unterzeichnet haben, sollen etwa Unterkunftskosten nicht mehr erstatten müssen. „Viele Flüchtlingsbürgen haben Menschen vor Krieg, Folter und dem Tod bewahrt und in vielen Fällen für viele Jahre eine erhebliche finanzielle Last auf sich genommen“, erklärte am Donnerstag Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und dankt den Menschen.
Auch sie selbst habe auf diesem Weg eine Angehörige einer aus Syrien geflüchteten Familie unterstützt. Die Weisung des Bundes, in bestimmten Fällen auf Rückerstattungen zu verzichten, sei aber nicht ausreichend. „Deshalb macht das Land Berlin von seinem Weisungsrecht in Bezug auf die kommunalen Leistungen Gebrauch“, erklärt Breitenbach.
In der Unterzeichnung einer Zusatzerklärung sei „keine ausreichende Aufklärung“ darüber zu sehen, dass die Verpflichtung auch nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft fortbestehe, heißt es in der Weisung, die der taz vorliegt. „Wir hoffen, dass einige Bürginnen und Bürgen vor Weihnachten aufatmen können“, erklärt Breitenbach. Mit der Weisung solle eine „einheitliche Rechtspraxis“ sichergestellt werden.
„Es gibt Hoffnung für meine Mandanten: Das Land Berlin hat erkannt, dass sich aus der Zusatzerklärung keine Haftung begründen lässt“, sagt Jenny Fleischer, die Anwältin der Metzners. Abgeschlossen ist der Fall für ihre Mandant*innen damit allerdings nicht.
Denn die neue Weisung bezieht sich nur auf die Kosten, die Berlin selbst getragen hat; also auf Kosten der Unterkunft, Heizung oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Kosten für den Hartz-IV-Regelsatz aber werden vom Bund getragen. Hier habe man keine Weisungsbefugnis, erklärt die Senatsverwaltung.
Mit dieser Regelung werde ihren Mandant*innen nur etwa die Hälfte der Kosten erlassen, sagt Anwältin Fleischer. Sie sieht deswegen das Bundesarbeitsministerium und Hubertus Heil in der Pflicht. „Der Bund ist nun im Zugzwang und muss die Jobcenter ebenfalls anweisen, von Erstattungsforderungen abzusehen – auch wenn die Zusatzerklärung unterzeichnet wurde.“
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