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■ Gericht: BSE ist keine SeucheVerordnung zu Rinderimport für nichtig erklärt

Stuttgart (rtr) – Das Freiburger Verwaltungsgericht hat das Importverbot für Rinder aus Großbritannien und der Schweiz zum Schutz vor BSE für nichtig erklärt. Das Gericht vertrat in seiner gestern veröffentlichten Entscheidung die Auffassung, BSE sei nicht als Tierseuche anzusehen. Rechtliche Grundlage für das angeordnete Importverbot sei die Ermächtigung des Tierschutzgesetzes zur Seuchenbekämpfung gewesen. Damit gab das Gericht der Klage eines Landwirts statt, dem die vorübergehende Einfuhr von Rindern aus der Schweiz untersagt worden war. Das Gericht verpflichtete das Land Baden-Württemberg, über den Einfuhrantrag des Klägers neu zu entscheiden.

Das Verwaltungsgericht argumentierte, daß BSE durch das nichtartgerechte Füttern der Tiere mit infiziertem Tierkörpermehl übertragen werde. Somit sei BSE nicht als Seuche, sondern als eine durch den Menschen hervorgerufene Vergiftung zu bewerten. BSE werde zudem nicht von Tier zu Tier übertragen.

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