Vernehmung in Österreich: Zeuge von Althaus-Skiunfall gefunden
Nach dem Skicrash des thüringischen CDU-Ministerpräsidenten meldet sich ein Augenzeuge. Althaus ist wieder bei Bewusstsein, erinnert sich aber nicht.
Die Schuldfrage beim schweren Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) wird möglicherweise doch geklärt. Am Wochenende habe sich ein Zeuge gemeldet, der den folgenschweren Zusammenstoß auf der Skipiste beobachtet habe, sagte Walter Plöbst, Sprecher der Justizbehörde im österreichischen Leoben, der taz.
Der Zeuge wurde bereits vernommen, zum Inhalt der Aussage wollte Plöbst aber am Montag keine Auskunft geben. Das Ermittlungsergebnis aus Zeugenaussage und technischen und medizinischen Gutachten werde in vier bis fünf Wochen vorliegen, erklärte Plöbst.
Althaus war beim Skifahren am Neujahrstag auf der Riesneralm in Österreich mit einer 41-jährigen Slowakin zusammengestoßen. Die verheiratete Mutter vierer Kinder starb aufgrund von Schädelverletzungen durch die Kollision. Althaus selbst erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er ist nach Angaben seiner Ärzte wieder bei Bewusstsein, kann sich aber derzeit nicht an den Unfall erinnern. Er habe noch nicht die "volle räumliche und zeitliche Orientierung" wiedererlangt, sagte der ärztliche Leiter des Krankenhauses im österreichischen Schwarzach, Reinhard Lenzhofer. Die Erinnerung könne aber wiederkommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Althaus wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Die Schuldfrage bei der Kollision auf der Piste beschäftigt nicht nur die Staatsanwaltschaft in Leoben, sondern auch viele am Skisport Interessierte. Der Unfallort liegt an der Einmündung zweier Pisten, die jeweils von Althaus und der 41-jährigen Beata C. befahren wurden. Althaus kam von rechts, im Skisport in Österreich und Deutschland gilt aber keine Rechts-vor-links-Regel. Der Fundort der beiden Kollidierten befindet sich einige Meter oberhalb des Einmündungspunktes auf der Piste von Beata C., was die Frage aufwirft, ob der 50-jährige Ministerpräsident ein Stück weit von unten in diese Piste hineingefahren ist.
Wer von unten oder schräg in eine Piste hineinfahre, habe in jedem Fall "Nachrang" und müsse auf die sich auf der Piste abwärts bewegenden Skifahrer Rücksicht nehmen, erklärt Patrick Schenner, Jurist in Salzburg und Experte für die Haftung bei Skiunfällen, im Gespräch mit der taz. Fuhr Althaus in die Piste von unten oder schräg hinein, träfe ihn daher vermutlich zumindest eine Teilschuld an dem Zusammenstoß, meint Schenner. Anders sähe die Sache aus, wenn Althaus etwa auf der Piste gestanden und gewartet habe. Dann habe die von oben kommende Skifahrerin Rücksicht zu nehmen, so Schenner. Sei Althaus auf die Piste der 41-Jährigen geraten, weil er etwa ein Ausweichmanöver machen musste, sei er ebenfalls ohne Schuld.
Justizsprecher Plöbst wies daraufhin, dass man vom Fundort der Kollidierten nicht unbedingt auf den Unfallpunkt schließen könne, man wisse schließlich nicht, "inwieweit die beiden Unfallbeteiligten dort durch den Zusammenprall erst hin geschleudert wurden". Der Unfall werde anhand der Erkenntnisse der Techniker über die Schäden an Ausrüstung und Kleidung, der Verletzungsbilder der Gerichtsmedizin und der Aussage des Augenzeugen rekonstruiert. Auch werden Blutproben der Unfallbeteiligten auf Alkohol untersucht.
Die Slowakin war kurz nach dem Unfall an schweren Schädelverletzungen gestorben. Sie trug keinen Helm. Althaus hingegen fuhr mit Helm.
Der Unfall von Althaus bekommt besondere Brisanz, weil im August in Thüringen Landtagswahlen sind. Althaus ist Spitzenkandidat der CDU. Der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring erklärte am Montag, es gebe keinen Anlass für "einen Plan B". Nach Aussagen der Ärzte werde der Ministerpräsident vollständig genesen, so Mohring. Zum Unfallgeschehen warte man die Untersuchungen der Behörden in Österreich ab. Die CDU-Fraktion sehe "keinerlei Anlass, an der vollen politischen Handlungsfähigkeit des Ministerpräsidenten nach seiner Genesung zu zweifeln".
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