Vermeintliche Heilung von Homosexualität: Manchmal verboten
Jens Spahn legt einen Gesetzesentwurf zu sogenannten Konversionstherapien vor. Ein generelles Verbot der homophoben Programme ist nicht geplant.
Bei „Konversionstherapien“ sollen Schwule, Lesben und Bisexuelle dazu gebracht werden, sich heterosexuell zu orientieren. Experten gehen von jährlich etwa 1.000 Fällen in Deutschland aus. Wissenschaftler nehmen an, dass diese Pseudotherapien bei Betroffenen schwere psychische Belastungen auslösen, unter anderem Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko.
Das Verbot der „Therapien“ gelte immer dann, wenn der Gesprächspartner versuche, „unzulässig Einfluss“ auf die sexuelle Orientierung eines Betroffenen zu nehmen, heißt es aus dem Ministerium – unabhängig vom Alter. Ausnahme sind allerdings 16- bis 18-Jährige, sofern der „Therapeut“ nachweist, dass er den oder die Jugendliche ausreichend über Tragweite und Risiken der Behandlung informiert hat.
Auch für Volljährige gibt es Ausnahmen: Die „Therapien“ sollen erlaubt sein, solange Betroffene bei der Entscheidung für oder gegen die Behandlung nicht unter einem „Willensmangel“ leiden – gemeint ist, dass Betroffene zur „Therapie“ gezwungen oder getäuscht werden könnten, zum Beispiel über Nutzen oder Risiken der Maßnahmen.
„Warum diese Lücke?“
René Mertens vom Lesben- und Schwulenverband kritisiert, dass der Entwurf kein generelles Verbot der sogenannten Konversionstherapien vorsieht. „Warum diese Lücke?“, sagte Mertens der taz. „Ich frage mich, ob die Jugendlichen realistisch einschätzen können, welche Risiken auf sie zukommen. Wie soll nachgewiesen werden, dass die Personen ausreichend über die Folgen aufgeklärt werden?“ Auch könnten Eltern der Betroffenen Druck ausüben, die „Konversionstherapie“ zu machen, sagte Mertens.
Die Behandlungen öffentlich zu bewerben oder sie zu vermitteln soll ebenfalls verboten werden. Außerdem plant das Gesundheitsministerium, einen Telefon- und Onlineberatungsdienst für Betroffene einzurichten. Der Entwurf soll nun an die Bundesländer und Verbände zur Stellungnahme gehen.
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