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Verlag gewinnt gegen MusikindustrieFreie Links für freie Presse

Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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9 Kommentare

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  • A
    Anno

    "Damit ist die Rechtsauslegung des Bundesgerichtshofes verbindlich, die feststellt, ...."

     

    Seit wann ist denn die Auslegung des BGH verbindlich?

    Ein Gericht wird eine BGH-Entscheidung in Betracht ziehen und Ihr zu folgen erspart eigenes Nachdenken über das Problem, aber gebunden sind die Gerichte an BGH-Entscheidungen nicht.

  • S
    Sascha

    Ja, ich wüsste auch gerne die Links zu den relevanten Urteilen

  • G
    Genervter

    Rückgrat schreibt man Rückgrat und nicht Rückrat!!!

  • S
    Saugnapf

    Ein kleiner aber wichtiger Etappensieg.

     

    Man muß sich vor Augen halten daß die Contentmafia gegen die Grundrechte vor's BVG zieht. Das ist eine Ungeheuerlichkeit.

  • M
    Martin

    Ein wichtiger Sieg gegen die Abmahnnazis und die Contentmafia. Ich hoffe, letztendlich wird auch der Krieg gewonnen und nicht nur vereinzelt Schlachten. Vielen Dank für die Beharrlichkeit seitens des Verlages.

  • J
    Jason

    Die Pressefreiheit ist ein Goldenes Gebot, wenn wir Artikel im Internet lesen, sowie auch in der TAZ bin ich froh wenn man mir Links vorstellt über das thema in dem ich mich gerade nur kurz rein lese. Da ist der Link nicht nur weiteres Anschauungs Material sondern auch nochmal ein Beweis der den gerade gelesenen Artikel bestätigt.

     

     

    ...

    Und jetzt kommt ACTA auf uns zu... wollen wir das wirklich, wenn ACTA umgesetzt wäre dann würde wir ein Strike erhalten weil wir auf einer Seite gelangt sind auf der wir ein Program für das Kopieren von Schreibgeschützen CD herrunterladen können.

    (Vielleicht hole ich gerade aus, aber im Grossen ganzen ist die wahrheit zu erkennen)

     

    http://stopp-acta.info/

  • P
    Paint.Black

    Vielen Dank für diesen Beitrag!

    Und dem Bundesgerichtshof danke ich für diese Entscheidung! Rückrat bewiesen!

  • S
    Stimmvieh

    Glückwunsch an Heise!

    Traurig ist nur, dass es so lange gedauert hat, das eigentlich Offensichtliche festzustellen.

  • T
    T.V.

    Darf man dann in der Zukunft bei taz.de auch mehr Links sehen, zumindest wenn diese offensichtlich hilfreich sind?