Verlängerung des NSU-Prozesses: Zurück zu den Mühen der Ebene
Der Weg der Mordwaffe zum untergetauchten Trio steht zur Debatte. Ankläger sehen sich bestätigt, Verteidiger erkennen „Spekulation“.
Wie anders war das Bild noch zuletzt. Bockig attackierte Zschäpe ihre Anwälte, die zogen sich genervt zurück. Ein normales Prozessprogramm – unmöglich. Nun haben sich die Eskapaden gelegt, vorerst. Dennoch haben sie Zeit gekostet. Die Richter verlängern am Dienstag nun ihre geplanten Prozesstermine – bis September 2016. Bisher endeten diese Mitte Januar. Ein Urteil bis dahin ist also nicht mehr wahrscheinlich. Eine „sichere Aussage“, dass das Verfahren aber tatsächlich bis zum Herbst 2016 dauert, sei dies auch nicht, betont eine Gerichtssprecherin.
Die Prozessbeteiligten beunruhigt die Verlängerung nicht. „Trotz aller Show von Beate Zschäpe läuft alles auf eine sehr lange Haftstrafe hinaus“, zeigt sich Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler zufrieden. Er vertritt Angehörige der Nürnberger NSU-Opfer Abdurrahim Özüdoğru und Ismail Yaşar. Auch Bundesanwalt Herbert Diemer betont, dass die lange Dauer aufgrund der vielen, über mehrere Jahre verteilten Straftaten „nicht so ungewöhnlich“ sei. Und: „Bisher haben sich unsere Ermittlungen bestätigt.“
Diemers Anklage wirft Zschäpe die Mittäterschaft bei den 10 Morden, 3 Anschlägen und 15 Überfällen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vor – als gleichwertiges Mitglied der Terrortruppe. Verteidiger Wolfgang Heer weist auch nach zweieinhalb Jahren Verhandlung die „Maximalanklage“ zurück. Bis heute, sagt er, gebe es keine validen Nachweise, dass Zschäpe tatsächlich von den Taten wusste.
Es wird alles abgestritten
Im Prozess verwiesen dagegen geladene Ermittler auf Fingerabdrücke von Zschäpe auf Zeitungsartikeln zu den NSU-Morden oder auf einem Bekennervideo. In der Wohnung lagen Waffen und Stadtpläne zu ausgespähten Anschlagszielen. Das alles heiße noch nichts, so Heer. „Es kommt am Ende nicht auf Spekulationen an, sondern auf strenge Beweise.“
Am Dienstag zeigen sich im Prozess noch einmal die Mühen des Restprogramms. Das Gericht geht noch einmal dem Weg der Mordwaffe des NSU, einer Ceska-83-Pistole, nach – von der Schweiz bis nach Jena. Ein Schweizer Ermittler berichtet von den Vernehmungen von Peter G. Der soll die Pistole im April 1996 von einer Schweizer Waffenfirma gekauft haben. In Vernehmungen bestritt er dies aber, seine Waffenscheine seien ihm „abhanden gekommen“. Dann behauptete Peter G., die Scheine an einen Bekannten verkauft zu haben – der damit wohl die Ceska erwarb.
Dies, sagt der Schweizer Ermittler, habe auch G.s Frau als „die Wahrheit“ bestätigt. Über zwei Mittelsmänner soll die Waffe nach Jena gelangt sein, in ein Geschäft für rechte Szenekleidung. Allerdings: Auch diese beiden Männer bestreiten, etwas mit dem Waffendeal zu tun gehabt zu haben. Alle Beteiligten eint wohl die Angst, für eine Beihilfe an den Morden verfolgt zu werden.
Klar scheint nur, dass der ebenso angeklagte Carsten S. die Ceska auf Wunsch von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Ende 1999 im Madley kaufte. S. soll lange Zeit den Kontakt zu den Untergetauchten gehalten haben. Das Geld für die Waffe, 2.500 DM, habe er vom ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben bekommen. Die Ceska übergab S. dann in einem Chemnitzer Abbruchhaus an Mundlos und Böhnhardt. Die starteten damit wenige Monate später ihre Mordserie. Das Gericht wird der Frage der Ceska erneut nachgehen müssen. Zunächst aber ging der Prozess in eine vierwöchige Sommerpause.
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