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Verkehrte Welt

■ betr.: „Ein eindeutiger Mord“, taz vom 1. 3. 95, „Im Zweifel für die Wehrmacht“, taz vom 2. 3. 95

Kann mir vielleicht mal jemand erklären, wieso der überaus grausame Massenmord des Kriegsverbrechers Wolfgang Lehnigk-Emden anno 1943 „verjährt“ sein soll, obwohl er von der Wehrmacht im Nazi-Staat gerade nicht geahndet worden ist, der Polizistenmord unter mutmaßlicher Beteiligung des späteren Stasi-Ministers Erich Mielke anno 1931, der seinerzeit durchaus verfolgt worden ist, aber keineswegs „verjährt“ sein soll?

Verkehrte Welt! Der „Muff von tausend Jahren unter den Talaren“ scheint beim BGH noch immer nicht verflogen zu sein, da kann ich mir nicht helfen. Kann's jemand anders? Winfried Schneider, Düsseldorf

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