Verkehrswende in Berlin-Kreuzberg: Radler müssen weiter schleichen
Ein Radfahrer ging gegen das Tempolimit von 10 Stundenkilometern in der Bergmannstraße vor. Die Beschränkung bleibt, sagt das Oberverwaltungsgericht.
Damit hat die im Juli 2021 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für Fahrräder angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Zweirichtungs-Radweg zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße vorerst Bestand. Das teilte das OVG am Freitag mit. Es hat die Beschwerde eines Radfahrers gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Nach den Daten eines von der Senatsverkehrsverwaltung in Auftrag gegebenen Berichts zu „Berliner Begegnungszonen“ hat sich nach der baulichen Umgestaltung der Fußgängerverkehr in der Straße um durchschnittlich fast ein Fünftel erhöht. Die Zahl der Radfahrer sei um zwei Drittel gestiegen, die der Personen, die den Radweg querten, um 16 Prozent.
Die so entstandene Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern rechtfertige die Annahme einer qualifizierten Gefahr, argumentierten die Richter. Auf die näheren Umstände der Verkehrsunfälle in den Jahren 2018 bis 2020 komme es vor diesem Hintergrund nicht mehr an.
Beschränkung aus Sicherheitsgründen
Gegen das Tempolimit war ein Mann rechtlich vorgegangen, der die Bergmannstraße nach eigenen Angaben regelmäßig auf dem Weg zwischen seiner Arbeit und seinem Wohnort mit dem Fahrrad durchquert. Aus seiner Sicht gibt es in der Bergmannstraße keine Gefährdungslage, die das Tempolimit rechtfertige.
Das Verwaltungsgericht hatte Ende Juli in einem Eilverfahren entschieden, dass die Beschränkung auf eine Geschwindigkeit von 10 Kilometern pro Stunde aus Sicherheitsgründen zu Recht bestehe. Das Gericht verwies darauf, dass es in der bekanntesten Straße im Bergmannkiez zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwölf Leicht- und zwei Schwerverletzten gegeben habe.
Hält sich eh niemand dran
Im Bergmannkiez ist es ein offenes Geheminis, dass sich RadfahrerInnen praktisch nie an das Tempolimit halten – auch wenn keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden sind und das Bezirksamt argumentiert, ein Ignorieren der Regel mache diese noch lange nicht überflüssig. Durchaus erkannt haben Mobilitätsverwaltung und Bezirksamt aber, dass FußgängerInnen sich unsicher fühlen, wenn sie den doppelten Radweg kreuzen wollen.
Aus diesem Grund finanziert die Senatsverwaltung derzeit einen Verkehrsversuch, den ein Student der TU Berlin im Rahmen seiner Masterarbeit durchführt. Er versucht herauszufinden, mit welchen Warnzeichen Radfahrende am effektivsten auf die existierenden Zebrastreifen hingewiesen werden können. In einigen Jahren soll die Straße allerdings ohnehin zur Fußgängerzone umgestaltet werden.
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