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Verhandlung gegen frühere KZ-SekretärinKeine Äußerung der Angeklagten

Im Prozess gegen eine 97-jährige ehemalige KZ-Sekretärin kam die Nebenklage zu Wort. Für die Überlebenden waren die Aussagen wichtig.

Die Ne­ben­klä­ge­r:in­nen im Gericht in Itzehoe Foto: Marcus Brandt/dpa

Itzehoe taz | „Nutzen Sie Ihre Möglichkeit in Ihren letzten Worten!“ Appelle wie diese zogen sich am Dienstag durch die Plädoyers der Nebenkläger im Prozess gegen Irmgard F., angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in mehreren zehntausend Fällen, begangen im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig (Gdańsk). Sechs Anwälte der Nebenkläger, die Überlebende der Nazi-Mordmaschine sind, kamen vor dem Landgericht Itzehoe zu Wort.

Die 97-jährige Angeklagte hörte aufmerksam zu. Sie machte einen wachen Eindruck. Doch seit Beginn des Verfahrens vor 14 Monaten hat sie kein einziges Mal zu den Vorwürfen Stellung genommen. „Sie hätten die einmalige Chance gehabt, zu reden, was im Inneren eines Konzentrationslagers vor sich ging“, sagte Rechtsanwalt Markus Horstmann.

Jetzt ruhen die Hoffnungen also auf ihren letzten Worten zum Ende des Verfahrens, mit dem im kommenden Monat gerechnet wird. Doch die Erwartungen sind begrenzt: „Ich hatte zu keiner Zeit die Hoffnung, dass Sie Reue zeigen“, sagte Horstmann in Bezug auf die Angeklagte.

Irmard F., so die Anklage, soll von Juni 1943 bis zum April 1945 als Sekretärin des Lagerkommandanten Hoppe in der Kommandantur des KZ als sogenannte Zivilangestellte tätig gewesen sein. Sie habe von den lebensfeindlichen Bedingungen und den Morden gewusst und diese Morde durch ihre Tätigkeit möglich gemacht, hatte Staatsanwältin Maxi Wantzen in ihrem Plädoyer in der Vorwoche ausgeführt. Wantzen forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

„Die Opfer haben nie wieder eine Ruhe gefunden“

Dem mochte am Dienstag keiner der Nebenklage-Vertreter widersprechen. Einige von ihnen schlossen sich dem Strafantrag explizit an, andere wie Stefan Lose gaben zu bedenken, dass eine Bewährungsstrafe möglicherweise nicht ausreichend sei, um eine generell präventive Wirkung auf mögliche andere Straftäter zu entfalten. Denn ein solches Urteil bezieht sich in seiner Wirkung schließlich nicht auf Taten in einem Nazi-KZ.

Keiner der greisen Überlebenden des KZ Stutthof war am Dienstag in Itzehoe anwesend. Trotzdem zogen sich ihre Stimmen durch das zum Gerichtsaal umgebauten „China Logistic Center“ am Stadtrand. Denn die Vertreter der Nebenkläger erinnerten daran, wie wertvoll es den Überlebenden gewesen sei, dass sie vor Gericht ausgesagt haben und damit an die Geschichte erinnern zu können. „Die Opfer haben nie wieder eine Ruhe gefunden“, sagte der Rechtsanwalt von Münchhausen dazu. „Währenddessen haben Sie, Frau F., mit ihrem SS-Ehemann ein ruhiges Leben führen können.“

Der Prozess wird in der kommenden Woche mit den Plädoyers weiterer Vertreter der Nebenklage fortgesetzt. Danach folgt die Verteidigung. Dann könnte Irmgard F., sollte sie es über sich bringen, zum ersten Mal in eigener Sache sprechen.

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