Vergewaltigungsprozess in Berlin: Wehrlosigkeit als Ziel
Im Fall Frank S. hat am Dienstag die polizeiliche Ermittlungsführerin ausgesagt. In Chatgruppen und Täternetzwerken gehe es vorrangig um Machtausübung.
Relativ gleichgültig habe der Angeklagte auf seine Verhaftung im März 2026 reagiert. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass da ein sonderliches Unrechtsbewusstsein da ist oder es ihn überrascht hat, dass wir da waren“, sagte Nina Schmitz, polizeiliche Ermittlungsführerin im Fall Frank S. Am Dienstag machte die 29-jährige Polizeibeamtin – strenger Dutt, schneller Schritt – ihre Aussage vor dem Kriminalgericht in Moabit.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung 14 Frauen betäubt und vergewaltigt zu haben. Die Taten soll er gefilmt und anschließend im Netz geteilt haben. Die Ermittlungsbehörden gehen jedoch von insgesamt 59 Opfern aus. 50 Ermittlungsverfahren wurden inklusive der aktuell verhandelten inzwischen eingeleitet. Die weiteren Fälle werden voraussichtlich in einem zweiten Prozess verhandelt.
In Chatgruppen tauschte der Angeklagte sich mit anderen mutmaßlichen Tätern aus und teilte Videos. Manchen Nutzern gab er Tipps oder sendete sogar Betäubungsmittel per Post im Zug gegen Video- und Bildmaterial als Gegenleistung. Schmitz beschreibt eine extreme Entmenschlichung in diesen Chatgruppen: „Frauen werden als Ware gehandelt, Männer bieten ihre eigenen Partnerinnen zur Vergewaltigung an“, sagte sie.
„Das Ziel ist es, die Frauen wehrlos zu machen. Durch diese Entmenschlichung geht auch der sexuelle Charakter verloren, und es geht nur noch um die Machtausübung“, so Schmitz. „Möchtest du einer privaten Inzestgruppe beitreten?“, wurde der Angeklagte von einem anderen Nutzer auf Telegram gefragt. „Manche unserer Mitglieder teilen Videos von unter 18-Jährigen. Videos ihrer Töchter, manche teilen Videos ihrer kleinen Schwester. Fühlst du dich damit wohl?“ – „Sicher“, antwortete der Angeklagte.
Puzzlearbeit bei den Ermittlungen
„Auch für mich als erfahrene Ermittlerin waren diese stundenlangen Videos durchaus noch mal was anderes“, sagte Nina Schmitz. In einigen Videos sehe man, wie der Angeklagte die Cocktails mit Tropfen präpariert und die Frauen sie anschließend trinken. „In meinem Beruf hat man mal so kurze Momentaufnahmen von Vergewaltigungen. Hier hingegen hatten wir stundenlanges Videomaterial davon, wie die Frauen schlafen, sich übergeben, kämpfen, zucken. Das sind Sachen, die wir normalerweise nicht sehen.“
Eine Puzzlearbeit sei es gewesen, die 59 Frauen zu identifizieren. Zusammengesucht wurden Informationen aus Fotos, E-Mails, Chats. Von 59 Frauen konnten inzwischen 49 identifiziert werden. Um die Vernehmungen in einem geschützten Raum durchführen zu können, habe Schmitz einige der Frauen zu Hause besucht. „Teilweise hatten sie schon eine Ahnung, dass da was passiert sein könnte, aber kein Bewusstsein darüber, was passiert sein könnte“, sagte Schmitz. Eine Frau habe erzählt, dass sie immer wieder Albträume von Vergewaltigungen habe und nicht wisse, warum.
„Die Frauen haben übereinstimmend wahnsinnig positiv von Herrn S. berichtet. Er sei so freundlich gewesen und zuvorkommend“, sagte Schmitz. Auch nach den Taten habe es häufig noch Kontakt gegeben. Dabei habe sich ungefähr die Hälfte der Frauen mehrfach mit dem Angeklagten getroffen, die anderen nur einmal. Aus psychologischer Sicht sind Treffen mit einem Täter auch nach der Tat keinesfalls ungewöhnlich. Mit diesem Verhalten können Betroffene vermeintlich die Kontrolle behalten.
Protest von Terre des Femmes
Um dem Prozess gegen Frank S. zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, hatten Aktivist*innen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) zum Protest aufgerufen. Vor der Eröffnung der Verhandlung versammelten sie sich mit über 30 Mitstreiter*innen vor dem Landgericht Tiergarten. „Wir fragen uns, wo der große Aufschrei bleibt“, sagte Maria Schrammen von TDF, „die Tat ist so unglaublich erschütternd“. Damit sich in Zukunft strukturell etwas für Betroffene ändert, stellt die Organisation Forderungen an die Politik.
TDF verlangt vertrauliche Spurensicherung beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt, eine verlängerte Verjährungsfrist von Vergewaltigung, ein „Nur Ja heißt Ja“ im deutschen Sexualstrafrecht und die Schließung einer rechtlichen Lücke. Denn bisher ist der Besitz von Gewaltpornografie nicht immer illegal. „Eigentlich ist es absurd, dass wir so eine Forderung im Jahr 2026 überhaupt stellen müssen“, sagte Sina Tonk von TDF. Terre des Femmes plant für den 25. November eine Kundgebung zu chemischer Unterwerfung am Brandenburger Tor.
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