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Verfassungswidriges WahlgesetzWahl in Ägypten verschoben

Die für Ende März geplante Parlamentswahl in Ägypten verzögert sich. Das Verfassungsgericht stufte Teile des Wahlgesetzes als verfassungswidrig ein.

Teile des ägyptischen Wahlgesetzes sind verfassungswidrig – das entscheidet das Verfassungsgericht in Kairo. Bild: ap

KAIRO afp | Nach einem Urteil des ägyptischen Verfassungsgerichts zum neuen Wahlgesetz wird die für Ende März geplante Parlamentswahl in dem Land verschoben.

Die von dem Gericht als verfassungswidrig eingestuften Teile des Wahlgesetzes würden überarbeitet und ein neuer Zeitplan für den Urnengang werde ausgearbeitet, teilte die Wahlkommission am Sonntag in Kairo mit. Einen neuen Wahltermin nannte die Kommission nicht. Wenige Stunden zuvor hatten die Verfassungsrichter Teile des Ende Dezember verabschiedete Wahlgesetzes verworfen.

Die Richter erklärten die Bestimmungen über den Zuschnitt der Wahlkreise für verfassungswidrig. Gegner des Gesetzes hatten argumentiert, dass die Wählerschaft durch die neuen Wahlkreise nicht angemessen repräsentiert werde. Präsident Abdel Fattah al-Sisi kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, das Gesetz binnen eines Monats überarbeiten zu lassen. Bisher sah der Zeitplan vor, zwischen dem 21. März und 7. Mai in mehreren Etappen zu wählen.

Es ist die erste Parlamentswahl seit dem Sturz des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi. Ägyptens erster demokratisch gewählter Präsident war Anfang Juli 2013 durch den damaligen Armeechef al-Sisi gestürzt worden. Seither gehen die Behörden mit aller Härte gegen Unterstützer Mursis vor.

Hunderte Islamisten wurden in Schnellverfahren zum Tode verurteilt und auch säkulare und liberale Oppositionsgruppen verfolgt. Im Januar 2014 wurde eine neue Verfassung angenommen und al-Sisi im Mai 2014 mit großer Mehrheit zum Präsidenten gewählt.

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