Verfassungsurteil zur Richterbesoldung: Unterbezahlung kann zulässig sein
Das Bundesverfassungsgericht hat Regeln für Mindesteinkommen von Richtern festgelegt. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig niedrig.
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals Berechnungsgrößen für die Ermittlung des Mindesteinkommens von Richtern und anderen Berufsbeamten festgelegt. Allerdings räumte Karlsruhe Bund und Ländern in dem am Dienstag verkündeten Urteil einen so großen Gestaltungsspielraum ein, dass in Ausnahmefällen wie etwa dem Verbot der Neuverschuldung eine geringere Bezahlung, eine sogenannte Unteralimentation, zulässig sein kann.
Den aufgestellten Kriterien zufolge war die R1-Einstiegsbesoldung für Jungrichter in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dagegen nicht. Die sieben Kläger aus den drei Bundesländern hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei.
Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter bundesweit um bis zu 20 Prozent.
Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Autounfälle
Das Tötungsprivileg
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Verkehrsvorbild in den USA
Ein Tempolimit ist möglich, zeigt New York City
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich