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Verfassungsschutz und AfDVerbot des P-Worts akzeptiert

Ein Gericht hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde geht dagegen nicht vor.

Wollte nicht „Prüffall“ genannt werden: die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel Foto: dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nicht gegen eine Gerichtsentscheidung vorgehen, die es der Behörde verbietet, die AfD öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die „gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag.

Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD stattgegeben. Die Partei hatte das BfV zuvor auf Unterlassung verklagt und eine Stigmatisierung bemängelt. Grund dafür war, dass das BfV Mitte Januar verkündet hatte, die AfD als Gesamtpartei werde als „Prüffall“ eingestuft.

Die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge Alternative“ wurden gar zu „Verdachtsfällen“ erklärt, bei denen „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“. Das Amt erläuterte diesen Schritt in einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung, per Twitter und in einer sogenannten Fachinformation auf der Homepage des BfV, die inzwischen entsprechend des Gerichtsbeschlusses geändert wurde.

Das Gericht hatte erklärt, für die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall“ habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Der Bezeichnung komme eine negative Wirkung zu, sie sei somit ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der AfD.

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Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes zitierte den Präsidenten der Behörde und sagte, man konzentriere sich auf die „vorrangige Aufgabe“. Diese sei, „die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobachten“.

Prüfung geht weiter

Dabei würden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials sowie der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung eine wichtige Rolle spielen, ebenso die Entwicklung der „Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen“ und öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden ProtagonistInnen.

An der Einstufung der AfD als „Prüffall“ an sich ändert sich weder etwas durch die Gerichtsentscheidung noch dadurch, dass die Behörde keinen Rechtsbehelf einlegt. Das BfV akzeptiert lediglich, die Partei künftig nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen zu dürfen.

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5 Kommentare

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    • @Vordenker112:

      Sach ich doch. Normal.

      "Rechtsstaat - Nein Danke."

      Aber Frau Dinah Riese - Sorry. Gibt hier die Polyglatti.



      Liggers. Da bisse aber glatt - Echt platt.



      Njorp.

  • öffentlich die afd als prüffall zu bezeichnen, mag untersagt sein ...

    sie jedoch öffentlich als beim verfassungsschutz 'im focus stehend' zu bezeichnen, ist dagegen statthaft.

  • Ja - LÜGT - ich denn - über denn - Maaßen^!^ Wollnichwoll.

    Diese Sprachregelung - “Es lebe der Vorgang!"(Beamten-Eid!;)



    & Däh! “ Die „gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag."

    Ha no. Diese kackfreche Suade - Remember - Kenn'mer. Gellewelle!



    Nò. Maaßens - Ungeist - Schwebt weiter über den Schlapphüten - wa! Na - Logo!



    “Eine vereinzelt gebliebene Entscheidung" nannte dieser Ungustl.



    Die schallende Ohrfeige in der Steinmeier/Maaßen-Affäre. Ja Ja!

    Get it? Fünf - in Worten 5 - Jahre Murat Kurnaz.



    In Guantanamo - anlaß&rechtsgrundlos weggeschlossen!

    Das rechtskräftige Urteil. Des Verwaltungsgerichts Bremen.



    Gegen dieser abgefeimte Herr! Newahr. Abgebrüht.



    Auch nicht ins Rechtsmittel ging. Nix - singulär - kerr!



    Wonach - plan as plan can be - die dazu noch heimlich aus dessen Paß.



    Rausgeklemptnerte - Aufenthaltsberechtigung - eben nicht erloschen war.



    Wie von diesem Vollpfostenjuristen dem anderen Vollpfostenjuristen.



    Ja - derzeit Herr a Bellevue - contra legem & ständiger Rspr.!



    Doch Doch. Seit den römischen Pandekten!



    Aber contär-anders dieser feinr Herr Maaßen - “Gegutachtet" ~ Schriftliche Lüge!

    So geht das. & Jetzt - Da Capo - A - gähn. s.o. Gaarp.



    ~~ “…vereinzelt geblieben". = Ekelhafte Exekutivarroganz.



    “Rechtsstaat? - Nein Danke." = “The Arrogance of Power" (Fulbright)

    Na Mahlzeit

    • @Lowandorder:

      btw Faß dess einschl. Beitrag z‘samme

      Liggers - In Werner Brösel-Sprech: -



      “VG Köln …& Arschlecken!“



      &



      Solches hier kritiklos - Abfeiern: -



      “Journailleismus …für ebensolchen!“



      Kategorie“Fischeinwickelgazette!“ •



      &



      EndeGelände