: Verfassungsschutz durfte Moscheeverein beobachten
Der Verein „Deutschsprachiger Islamkreis Hannover“ galt als Hotspot der Salafistenszene, so kam ein Verdächtiger des wegen Terrorgefahr kurzfristig abgesagten Länderspiels gegen die Niederlande 2015 aus dem Umfeld. Ein Gericht entschied nun: Der Verein durfte zurecht beobachtet werden
Von Nadine Conti
Diese Klage vor dem Verwaltungsgericht in Hannover führt zurück in seltsame, angespannte Zeiten: Von 2017 bis 2018 standen Vorstandsmitglieder und Funktionäre des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“ (DIK) und ihre Moschee in der Kornstraße unter verschärfter Beobachtung des niedersächsischen Verfassungsschutzes.
Der DIK Hannover war damals in Verbindung mit gleich drei Attentaten gebracht worden: Da war das kurz vor Anpfiff abgesagte Länderspiel Deutschland gegen Niederlande im November 2015.
Es war jenes Länderspiel, bei dem der berüchtigte Satz des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) fiel: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“ Unter den Verdächtigen damals: Ein junger Mann, der es geschafft hatte, sich in den Sicherheitsdienst einzuschleusen – angeblich mithilfe von Kontakten aus seinem DIK-Umfeld.
Er wurde später als Mitwisser von Safia S. verurteilt, jener 16-jährigen IS-Anhängerin, die im Februar 2016 im Hauptbahnhof von Hannover einen Bundespolizisten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte – und die in den Jahren zuvor ebenfalls Stammgast in der DIK-Moschee gewesen war.
Genauso wie ihr Bruder Saleh S., der wenig später verurteilt wurde, weil er mehrere Molotowcocktails in die Einkaufspassage Ernst-August-Galerie geworfen hatte. Und das waren nicht die einzigen Hinweise darauf, dass sich hier möglicherweise noch mehr zusammenbraute, wie der zuständige Abteilungsleiter im Verfassungsschutz, Dirk Hausfeld, vor Gericht noch einmal referiert.
Jahrelang haben sich in der DIK-Moschee eine ganze Reihe von salafistischen Predigern die Klinke in die Hand gegeben, darunter so bekannte Gestalten wie Pierre Vogel und Sven Lau, aber auch der später zum IS ausgereiste Denis Cuspert, auch bekannt als Rapper Deso Dogg.
Auch die beiden Führungsfiguren, die nun Jahre später vors Verwaltungsgericht zogen, Dennis Rathkamp und Marcel Krass, waren schon damals alles andere als unbeschriebene Blätter. Rathkamp hatte sich unter anderem an den Koranverteilaktionen „Lies“ in deutschen Innenstädten beteiligt, Krass war selbst ein bekannter Prediger und schon einmal ins Visier der Behörden geraten, weil er Kontakt zu einem der Attentäter vom 11. September hatte – der sich allerdings im Laufe der Ermittlungen als eher belanglos herausstellte.
Mittlerweile unterscheidet man stärker zwischen den Anhängern eines politischen Salafismus, der eine radikal verengte Auslegung des Islam predigt, ohne direkt zur Gewalt aufzurufen – und Dschihadisten, die im Kampf ihre Hauptaufgabe sehen. Aber damals war diese Differenzierung bei Weitem nicht so klar, vor allem, weil vielfältige Kontakte bestanden und sich zahlreiche IS-Ausreisende zuvor im selben Dunstkreis bewegt hatten.
Rathkamp und Krass glauben trotzdem, dass die G10-Maßnahmen – also das Abhören ihrer Telefone und Überwachen ihrer Post – zu weit gingen, zumal sie eben auch Familienmitglieder betrafen, darunter Rathkamps Vater und seine Frau, die mit den Kindern unter einer anderen Adresse gemeldet war.
Davon erfahren haben sie auch erst 2023 – als der Verfassungsschutz sie, wie im Gesetz vorgesehen, von den längst eingestellten Maßnahmen unterrichtete. Und sie brauchten dann noch etwas mehr als ein Jahr, um dagegen zu klagen.
Mit dieser Klage hatte sich das Verwaltungsgericht nun also zu befassen und tat dies auch in einer insgesamt fünfeinhalbstündigen Verhandlung, die vor allem aus juristischem Kleinklein bestand, bevor es sie am Montag abwies.
Das wirft allerdings ein interessantes Schlaglicht auf das neue Betätigungsfeld der beiden Kläger. Schon 2017 gründeten sie die Föderale Islamische Union e. V. (FIU). Die wird vom niedersächsischen Verfassungsschutz der neuen Spielart des „legalistischen Islamismus“ zugerechnet und ist spezialisiert darauf, Prozesse zu führen, die sich gegen die tatsächliche oder vermeintliche Diskriminierung von Muslimen richten.
Unter anderem klagte die FIU mehrfach, bisher allerdings erfolglos, gegen ihre Erwähnung im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht, gegen die verweigerte Einbürgerung eines DIK-Mitglieds oder gegen die Verweigerung einer Kontoeröffnung.
Von der salafistischen Szene in ihrer extremen Ausprägung hat sich zumindest der bekannte Prediger Marcel Krass öffentlichkeitswirksam in Podcasts und Interviews losgesagt – und ist dafür auch massiv angefeindet worden. Die Szene hat sich allerdings auch spätestens in den Coronajahren sehr verändert und in die sozialen Netzwerke verlagert. Radikalisierung findet mittlerweile eher auf Tiktok statt als in Hinterhofmoscheen.
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