Verfassungsgerichtshof NRW entscheidet: Nachtragshaushalt gekippt
Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Regierung in NRW ist nichtig. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster und gab einer Klage der Opposition statt. Die spricht von einem Glücksfall.
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MÜNSTER dpa/dapd | Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Verfassungsstreit um den Nachtragshaushalt für 2010 eine Niederlage erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster erklärte den Haushalt am Dienstag für verfassungswidrig. Damit gab das Gericht einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt.
SPD und Grüne hatten mit der Unterstützung der Linken im Landtag durch den Nachtragshaushalt die Neuverschuldung um rund 2,8 Milliarden Euro erhöht. Das Gericht beanstandete jedoch, dass der Gesetzgeber keine plausible Erklärung geliefert habe, warum diese zusätzlichen Schulden "zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" nötig sei. Nur unter dieser Bedingung wäre die weitere Schuldenaufnahme erlaubt gewesen.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Landesregierung werde jetzt prüfen, ob die Entscheidung der Richter Auswirkungen auf den Haushalt für das laufende Jahr haben werde. Dieser soll im Mai verabschiedet werden. Bisher geht die Landesregierung von einer Forsetzung des wirtschaftlichen Ungleichgewichts, das eine erhöhte Neuverschuldung auch 2011 erlaube. Der CDU-Landesvorsitzende, Bundesumweltminister Norbert Röttgen, verlangte umgehend einen verfassungskonformen Haushalt für dieses Jahr.
Der Fraktionschef der CDU im Düsseldorfer Landtag, Karl-Josef Laumann, nannte das Urteil einen "Glücksfall für das Land NRW". Ob die CDU jetzt Neuwahlen beantragen werde, hänge von der Reaktion der Landesregierung auf das Urteil ab. Der Vorsitzende der FDP im Landtag, Gerhard Papke, forderte Ministerpräsidentin Kraft auf, "ihren Marsch in den Verschuldungsstaat zu stoppen".
Das Urteil vom Dienstag dürfte die Debatte über Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland neu anheizen. SPD und CDU hatten sich vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts gegenseitig mit der Auflösung des Landtags gedroht. Die CDU brachte bereits den 17. Juli als Termin für Neuwahlen ins Spiel. Das Landesparlament kann sich jederzeit mit absoluter Mehrheit auflösen.
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