Verfassungsgericht Baden-Württemberg: Rausschmiss zweier AfDler war okay
Zwei AfD-Politiker sind vom Landtag in Baden-Württemberg zeitweise ausgeschlossen worden. Laut Landesverfassungsgericht ist das rechtens.
dpa | Das Landesverfassungsgericht hat am Montag in Stuttgart entschieden: Der zwischenzeitliche Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon aus dem baden-württembergischen Landtag war rechtens. Das gelte auch für die zuvor erteilten Ordnungsrufe.
Der Ausschluss aus Sitzungen des Parlaments stelle zwar eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Abgeordnetenrechts dar, verfassungsrechtlich seien die Ausschlüsse aber nicht zu beanstanden.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und den drei Folgesitzungen ausgeschlossen.
Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal. Räpple war durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Beide zogen vor Gericht, weil sie ihre Rechte als Abgeordnete verletzt sahen.
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