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Verfahren um Tod von Oury JallohGeldstrafe für Protestler

Weil ein Mann afrikanischer Abstammung rund um den Prozess zu Straftaten aufgerufen haben soll, muss er 5.400 Euro zahlen. Mehrfach war es zu Tumulten gekommen.

Vor dem Landgericht Magdeburg gab es 2012 regelmäßig Demos an den Prozesstagen. Bild: dpa

MAGDEBURG epd | Im Zusammenhang mit dem Verfahren um den Tod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat das Amtsgericht Magdeburg einen 43-Jährigen zu einer Geldstrafe verteilt. Der Mann afrikanischer Abstammung muss 5.400 Euro Strafe wegen Beleidigung in vier Fällen sowie wegen öffentlicher Aufforderung zur Begehung von Straftaten zahlen, teilte das Gericht am Mittwoch in Magdeburg mit.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sich im vergangenen Jahr während des Prozesses mehrfach bei Kundgebungen vor dem Landgericht Magdeburg aufgehalten und die dort eingesetzten Polizisten beschimpft. Zudem soll er andere Kundgebungsteilnehmer aufgefordert haben, Steine auf die Beamten zu werfen.

Gegen den Mann war zunächst ein Strafbefehl ergangen, dem er jedoch widersprochen hatte. Daher kam es nun zur Hauptverhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Der neuerliche Prozess um den Tod Oury Jallohs war mehrfach von Kundgebungen begleitet worden. Vereinzelt kam es dabei zu Tumulten, wie etwa im Januar 2013, als eine Gedenkfeier abgebrochen werden musste. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist ein weiteres einschlägiges Verfahren anhängig. Dabei muss sich ab Mitte Oktober eine Frau wegen vergleichbarer Delikte vor dem Amtsgericht Magdeburg verantworten.

Das Landgericht Magdeburg hatte im Dezember 2012 im Jalloh-Verfahren einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Jalloh war im Januar 2005 auf eine Liege gefesselt bei einem Brand in der Arrestzelle ums Leben gekommen.

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4 Kommentare

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  • K
    Klaus

    hm, die beiden benannten Geldstrafen sehen sich zu ähnlich, als dass die Vermutung nicht nahe läge: fahrlässige Tötung ist (nur) doppelt so teuer, wie Beleidigung von Polizisten ... im Ernst, es wäre wichtig ein paar Hintergründe zu wissen, was war denn die staatsanwaltliche Forderung, wie hoch der mögliche Strafrahmen, handelt es sich um Tagessätze - wenn ja, wieviele ... so oder so, ein fahler Beigeschmack bleibt ...

  • EG
    einem Gedankenverbrecher

    Dealer und Randalierer –

    solche Kulturbereicherer braucht Deutschland!

    • BB
      Butter bei die Fische
      @einem Gedankenverbrecher:

      ...aber zum Glück sind ja nicht alle Polizisten so...

  • T
    T.V.

    Wer schreibt eigentlich ein Gesetz nach dem es möglich ist, für fahrlässige Tötung eine Geldstrafe zu vergeben? Hirnrissig