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Verein Rote HilfeUnterstützung von links

Die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe feiert ihr 100-jähriges Bestehen. Sie setzt sich für linke Ak­ti­vis­t*in­nen und politische Gefangene ein.

Werbung für die Rote Hilfe in Dresden 1924 Foto: akg-images/picture alliance

Berlin taz | Getroffen sind einige, gemeint sind wir alle, ist das Motto der Roten Hilfe. Wer bei linken Demonstrationen oder Protestaktionen in Konflikt mit dem Gesetz kommt und Ärger mit Polizei und Gerichten hat, kann auf die Solidaritätsorganisation zählen. Sie unterstützt durch juristische Beratung, vermittelt An­wäl­t*in­nen und übernimmt auch Teile der Prozesskosten. Und sie arbeitet politisch, organisiert Soli-Kampagnen und informiert über staatliche Repression.

Aktuell setzt sich dafür ein, die Abschiebung von An­ti­fa­schis­t*in­nen nach Ungarn zu verhindern. Dieses Jahr feiert der Verein, der sich selbst eine „parteiunabhängige strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“ nennt, sein 100-jähriges Bestehen.

Im April 1921 wurden nach einem Beschluss der KPD erste Rote-Hilfe-Komitees gegründet, im Oktober 1924 schließlich die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) als KPD-nahe Organisation. Anfang der 1930er Jahre war sie eine Massenorganisation. 530.000 vor allem parteilose Mitglieder hatte sie 1933. Die Nazis verboten die RHD 1933, trotz Verfolgung durch die Gestapo arbeiteten einige Mitglieder noch bis 1936 im Untergrund weiter, dann löste sich die RHD auf.

Nach 1968 und den ersten Verurteilungen linker Ak­ti­vis­t*in­nen gründeten sich ab 1970 in etlichen Städten wieder autonome Rote-Hilfe-Gruppen. Auch im Umfeld der KPD/ML und der KPD/AO entstanden Rote-Hilfe-Vereine und -Gruppen. In ihrer jetzigen Form gibt es die Organisation seit einer politischen Öffnung der zentralen Gruppen in den 1980er Jahren. Seit 1986 heißt sie Rote Hilfe e.V. und ist dezentral organisiert.

Heute setzt sich die Solidaritätsorganisation strömungsübergreifend für viele linke Ak­ti­vis­t*in­nen und politische Gefangene sowie deren Angehörige ein. „Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns (…) ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden.“ Wer unterstützt werden möchte, muss in der Regel als Zeuge oder Be­schul­dig­te*r die Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht verweigern, um sich und andere Beteiligte zu schützen.

Mitgliederzahl wächst

Nach einer Einzelfallprüfung kann die Unterstützung durch die Rote Hilfe auch gestrichen oder gekürzt werden. Zuletzt hatte der Bundesvorstand im Herbst die Unterstützung einer Kampagne gegen die Ausweisung des Sprechers der aus der Volksfront zur Befreiung Palästinas hervorgegangenen Gruppe Samidoun beendet.

Samidoun hatte nach dem 7. Oktober in Berlin den Überfall der Hamas gefeiert, indem Ak­ti­vis­t*in­nen Süßigkeiten verteilten. Damit hätten sie „linke Grundprinzipien“ verletzt, so die Rote Hilfe.

Immer wieder ist die Organisation selbst Ziel staatlicher Repression. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern stufen die Rote Hilfe als linksextremistisch ein und werfen ihr insbesondere die Unterstützung von Ge­walt­tä­te­r*in­nen vor.

Bundesweite Veranstaltungen

Ende 2018 setzte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach den G20-Protesten in Hamburg 2017 für ein Verbot ein. Auch deshalb wächst seit Jahren die Zahl der Mitglieder beständig. 2017 hatte die Rote Hilfe laut Bundesvorstand 8.500 Mitglieder, im vergangenen Jahr waren es schon 14.800.

Gefeiert wird am Samstag in Hamburg mit einer großen Gala. Sie ist auch Auftakt für eine bundesweite Veranstaltungsreihe mit Vorträgen, einer Wanderausstellung zur Geschichte der Roten Hilfe sowie einem Film mit Aktiven und Menschen, die von Repression betroffen sind.

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