Verdacht der Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft prüft Fall Höcke

Die Äußerungen des AfD-Politikers zum „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ rufen die Justiz auf den Plan. Der Prüfvorgang läuft.

Björn Höcke

Björn Höcke wurde bereits im Oktober wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund war sein Auftritt im ARD-Talk von Günther Jauch in Berlin Foto: dpa

ERFURT dpa | Staatsanwälte müssen sich erneut mit umstrittenen Äußerungen des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke beschäftigen. Der 43-Jährige war nach Aussagen unter anderem zum „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Es sei der übliche Prüfvorgang eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt der Thüringer Allgemeinen.

Wie der Sprecher auf Anfrage sagte, ist der Vorgang inzwischen an die Staatsanwaltschaft Halle weitergeleitet worden, weil Höckes Äußerungen auf einer Veranstaltung des Instituts für Staatspolitik in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) fielen. Dort sei das Verfahren aber noch nicht offiziell registriert worden, erklärte ein Sprecher in Halle.

Der Fraktions- und Landeschef wurde bereits im Oktober wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund war sein Auftritt im ARD-Talk von Günther Jauch in Berlin. Dieser Vorgang sei deshalb an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden, erklärte der Sprecher der Erfurter Ermittlungsbehörde.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen den AfD-Politiker bereits in einem anderen Fall. In dieser Angelegenheit wird Höcke vorgeworfen, Scheingehälter für seinen Wahlkreismitarbeiter abgerechnet zu haben.

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