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Verdacht der BestechlichkeitEU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

Wegen seines Wechsels nach Brüssel mussten die Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron pausieren. Jetzt kann es weitergehen.

Petr Bystron, für die AfD im Deutschen Bundestag Foto: imago

Brüssel dpa | Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.

Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung „in mindestens fünf Fällen“ und Betrug „in mindestens sechs Fällen“ vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.

Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei „Justizterror“ und politisch motiviert, sagte Bystron. „Wir erleben hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten.“

„Voice of Europe“ steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.

Immunität schon mal aufgehoben

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.

„Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben“, teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Vorwürfe gegen Bystron

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität.

Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine Wohnadresse war Ziel der Ermittler.

Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund ist ein mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk. Das Verfahren ist derzeit am Amtsgericht München anhängig. Ein Termin für eine Verhandlung steht bisher nicht fest.

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1 Kommentar

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  • Los, jetzt alle auf Abgeordnetenwatch folgende Frage an die AfD-MdB stellen:

    "Wie konnte der kriminelle Tscheche Bystron eigentlich Passdeutscher werden, wo doch 1990 der Fluchtgrund entfallen war?"