Verdacht der Bestechlichkeit: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf
Wegen seines Wechsels nach Brüssel mussten die Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron pausieren. Jetzt kann es weitergehen.
Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung „in mindestens fünf Fällen“ und Betrug „in mindestens sechs Fällen“ vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.
Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei „Justizterror“ und politisch motiviert, sagte Bystron. „Wir erleben hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten.“
„Voice of Europe“ steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.
Immunität schon mal aufgehoben
Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.
„Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben“, teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Vorwürfe gegen Bystron
Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität.
Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine Wohnadresse war Ziel der Ermittler.
Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund ist ein mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk. Das Verfahren ist derzeit am Amtsgericht München anhängig. Ein Termin für eine Verhandlung steht bisher nicht fest.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
+++ Liveticker zur Kanzlerwahl +++
Friedrich Merz doch noch Kanzler
Diskussion um AfD-Verbot
10 Millionen WählerInnen lassen sich nicht wegzaubern
Israels Pläne für Gaza
Es hängt an Netanjahu
Bundeskanzler in spe
Friedrich und sein Naziopa
Neuer Umweltminister
Qualifikation? Egal
Fernwärme
Heizende doppelt benachteiligt