Verbraucherzentrale zu TTIP: Freihandel als Chance
Seit einem Jahr wird inzwischen über das Freihandelsabkommen beraten. Die Verbraucherzentralen haben noch Verbesserungsvorschläge.
BERLIN taz | Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) präsentierte am Donnerstag sechs Vorschläge zur Kurskorrektur bei den Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Unter anderem forderten die Verbraucherschützer mehr Transparenz und das Festhalten an hohen Umwelt- und Gesundheitsstandards.
Am 17. Juni 2013 verkündeten David Cameron und Barack Obama am Rande des G-8-Gipfels, dass die EU und die USA Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen aufnehmen. Seitdem drang nur wenig über diese Verhandlungen an die Öffentlichkeit.
Daher forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestern mehr Transparenz bei den Verhandlungen. „Konkrete Verhandlungsgegenstände müssen öffentlich gemacht werden“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Außerdem sollten sämtliche Regelungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt von der Einordnung als „nichttarifäres Handelshemmnis“ ausgenommen werden. Mit diesem Ausdruck sind alle Handelsschranken gemeint, die nicht auf Zölle abzielen.
Des Weiteren fordert der vzbv, dass nicht nur wissenschaftliche, sondern auch ethisch-moralische Argumente als Ablehnungsgründe für die Einfuhr eines Produkts akzeptiert werden.
Müller erläuterte diesen Punkt am Beispiel des berühmten Chlorhühnchens. Nach rein wissenschaftlichen Kriterien gebe es beim Chlorhühnchen keinen Unterschied im Endprodukt. Daher würde eine Kennzeichnung, aus welcher Produktionsart das Fleisch stammt, als nichttarifäres Handelshemmnis angesehen werden. Europäische Verbraucher interessierten aber auch Standards in der Produktkette sowie Fragen des Umgangs mit Tieren – und nicht nur das Endprodukt.
Allerdings könne „Freihandel auch eine Chance sein“, so Müller. In einigen Bereichen, wie etwa beim Wertpapierhandel, habe die USA höhere Maßstäbe; die EU könnte profitieren, wenn diese übernommen würden. „Das Beste beider Seiten sollte bei TTIP zum Standard werden.“ Dafür müsste allerdings das in Europa geltende Vorsorgeprinzip erhalten bleiben. Wer in der EU ein neues Produkt auf den Markt bringen will, muss vorher dessen Unschädlichkeit beweisen. Das in den USA geltende Nachsorgeprinzip setzt mehr auf Ausgleich von enstandenen Schäden.
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