Verbraucherschützer vor Vergleich: Schadenersatz für Diesel-Käufer
Die Verbraucherzentrale klagt im Namen von 400.000 Dieselfahrzeug-Käufern, nun lenkt VW ein. Jahrelange Prozesse könnten vermieden werden.
Während VW in den USA bereits Milliarden für die Entschädigung von Kunden ausgegeben hat, war der Autobauer dazu in Deutschland bisher nicht bereit – und verwies auf eine komplett andere rechtliche Situation. Der Verbraucherverband zog deshalb stellvertretend für mindestens 400.000 Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, die sich in ein Klageregister eingetragen hatten, vor Gericht.
Seit Ende September wird die sogenannte Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt. Experten rechneten damals mit einem langen Verfahren, das sich inklusive einer Runde beim Bundesgerichtshof über vier Jahre hinziehen könnte.
In dem Musterverfahren sollen relevante Fragen ein für alle Mal geklärt werden. Anders als bei Sammelklagen in den USA müssen Verbraucher ihre Ansprüche im Anschluss an ein Musterurteil jedoch noch individuell durchsetzen.
Diesel-Besitzer direkt entschädigt
Mit einem Vergleich würde dagegen ein jahrelanger Prozessmarathon vermieden und die betroffenen Fahrzeugbesitzer würden aller Voraussicht nach direkt entschädigt. Wegen der unterschiedlichen Ansprüche der vielen VW-Kunden dürften die Vergleichsverhandlungen allerdings nicht einfach werden. Dennoch hatte das OLG Braunschweig schon zu Verhandlungsauftakt Vergleichsverhandlungen angeregt.
Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr von den giftigen Abgasen ausstoßen.
Allein in den USA hat Dieselgate Volkswagen einschließlich Strafen mehr als 25 Milliarden Euro gekostet. Insgesamt kostete die Aufarbeitung des Skandals den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro.
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