Verbotsantrag gegen Neonazi-Partei: Viele NPD-Funktionäre vorbestraft
Körperverletzung, Nötigung, Landesfriedensbruch: Rund ein Drittel der NPD-Funktionsträger ist vorbestraft. Das ergibt sich laut einem Bericht aus dem Verbotsantrag.
BERLIN dpa | Fast ein Drittel der NPD-Funktionäre ist einem Zeitungsbericht zufolge vorbestraft oder von Ermittlungen wegen Straftaten betroffen. Das geht nach Angaben der Berliner Zeitung aus dem bisher unveröffentlichten NPD-Verbotsantrag der Bundesländer hervor. Der Anfang Dezember beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Verbotsantrag sei der rechtsextremistischen Partei vor wenigen Tagen zugestellt worden.
Laut Berliner Zeitung sind 31,25 Prozent der in dem Antrag aufgeführten 176 Funktionäre in Vorständen der Partei und ihrer Teilorganisationen rechtskräftig verurteilt oder von laufenden Ermittlungen betroffen.
Die Urteile und Ermittlungen gegen die Vorstandsmitglieder bezögen sich auf politisch motivierte Straftaten, die bis in die 90er Jahre zurückreichten, etwa Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Bildung krimineller terroristischer Vereinigungen.
Gegen ein Viertel aller Funktionäre ergingen demnach rechtskräftige Urteile. Meist seien diese in Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung gemündet. In 6,8 Prozent der Urteile habe es Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben.
Die Hälfte der Verurteilten habe bereits mehrmals vor Gericht gestanden. Allgemeine Straftaten wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort seien von den Verbotsantragstellern nicht berücksichtigt worden.
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