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Verbot von VideoclipsWieder und wieder gegen Pussy Riot

Ein russisches Gericht verbietet Videoclips der russischen Punkband Pussy Riot. Gleichzeitig erscheinen mehrere Bücher zum Thema.

Putin findet die Videoclips von Pussy Riot „extremistisch“. Also werden sie verboten. Bild: dpa

MOSKAU dpa | Videoclips der russischen Frauenband Pussy Riot und ihres kremlkritischen Punk-Gebets in einer Kirche sind von einem Gericht in Moskau als extremistisch eingestuft und damit verboten worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft werde der Zugang zu Internetseiten mit den Filmen der Gegnerinnen von Kremlchef Wladimir Putin blockiert, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge.

In den Videoclips seien Aussprüche und Handlungen dokumentiert, die Gläubige verletzen könnten, sowie verborgene Aufrufe zu Aufruhr und Ungehorsam, entschied Richterin Marina Mussimowitsch. Sie berief sich auf ein Gutachten im Auftrag des russischen Innenministeriums.

Nach ihrem Protest gegen Putin im Februar waren Nadeschda Tolokonnikowa (23) und Maria Aljochina (24) wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ in einem umstrittenen Prozess zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Jekaterina Samuzewitsch (30) erhielt eine Bewährungsstrafe. Die Urteile gegen die Frauen hatten international Empörung ausgelöst. Zwei von ihnen sind Mütter kleiner Kinder.

Der Fall Pussy Riot bewegt indes immer mehr den internationalen Buchmarkt. Am Donnerstag boten russische Internetportale die neue Dokumentation „Pussy Riot. Die wahre Geschichte“ an. Autorin Vera Kitschanowa habe dazu nach dem Punkgebet der Gruppe gegen Kremlchef Wladimir Putin in einer Kirche Interviews geführt, sagte ein Branchensprecher der Agentur Interfax zufolge. In Deutschland erschien nun „Pussy Riot! Ein Punk-Gebet für Freiheit“ (Nautilus). Es handele sich nicht um eine Übersetzung des russischen Buchs „Pussy Riot. Was war das?“, teilte der Verlag mit.

Das angeblich von der Punkband geschriebene Buch „Pussy Riot. Schto eto bilo?“ (Was war das?) war ohne Zustimmung der Musikerinnen veröffentlicht worden, wie der Moskauer Verlag Algoritm eingeräumt hatte.

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12 Kommentare

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  • B
    Benz

    Benz, wer wie Sie die Pussy Riot wahlweise mit Breivik, den Taliban und den Nazis verglichen hat, hat längst jede Grenze des guten Geschmacks überschritten. Also brauchen Sie hier nicht über Anstandsregeln zu lamentieren.

     

    Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind in Demokratien klar definiert. Die kann man sich nicht nach Gutdünken aussuchen. Dass ausgerechnet der Patriarch zur Wahl Putins aufgerufen hat, soll für Sie Meinungsfreiheit sein (!), aber das Pussy Riot dagegen in der Kirche protestiert, nicht. Begründen Sie das mal!

     

    Was die verfassungsmässig verankerte Trennung von Kirche und Staat betrifft: Es gibt nicht den Sekular-Paragraphen, sondern die Sekularität folgt aus der Trennung von Kirche und Staat in allen Bereichen. Z.B. wird im Grundgesetz in Paragraph 7 das Recht auf Religionsunterricht nach Wahl des Kindes und Wahlfreiheit festgelegt. Die russ. Verfassung verankert, wie auch die deutsche, einen sekulären Staat. Also fallen die unseligen Äußerungen des Patriarchen, die dieser als offizielles Kirchenoberhaupt getätigt hat, nicht unter Meinungsfreiheit. Das als Zensur zu bezeichnen ist ein Witz.

    Der Fettsack Kirill muss daher schleunigst gefeuert werden!

  • B
    Benz

    @Hendrix

    Sie haben den Unterschied zwischen Verbrechen und Rechtfertigung immer noch nicht verstanden, bzw. weigern sich ihn zu verstehen? Wenn alles erlaubt wäre, was sich als Meinungsäusserung auslegen lässt, dann müsste es auch erlaubt sein, sich hier im Forum Schimpfwörter an den Kopf zu werfen? Den Diskussionsopponenten zu beleidigen? Zu Hass, Mord und Totschlag aufzurufen?

     

    Sie wissen eben so gut wie ich, dass all das nicht erlaubt ist, weder in RU noch in DE.

     

    'Russland ist laut Verfassung ein sekulärer Staat' Wenn Sie ja die russ. Verfassung so gut kennen, können Sie mir sagen wo in der russ. Verfassung das steht? Und steht es in der deutschen?

     

    Ansonsten wiederholen Sie sich leider nur. Ich hatte Ihnen dargelegt, dass Trennung von Kirche und Staat nicht als Zensur auszulegen ist. Darauf haben Sie bislang nichts neues vorbringen können.

  • H
    Hendrix

    Benz, was die "Verbrechen" betrifft: Ihr Nachplappern der russ. Medien über angebliche Verbrechen von Pussy Riot machen diese nicht glaubwürdiger. Das Gegenteil ist richtig: Die Band hat Ihre Meinung zum schändlichen Verhalten des Patriarchen und seines Komplizen Putin zum Ausdruck gebracht - das ist ihr gutes Recht, auch und gerade in der Kirche. Ihr absurder Vergleich der Band mit Breivik zeigt, wie weit Sie sich von der Realität entfernt haben.

     

    Verbrechen lagen hier nur seitens der russ. Justiz und ihrer Hintermänner vor: Diese Verbrecher müssen und werden zur Rechenschaft gezogen werden.

     

    Was die skandalöse Wahlkampfunterstützung des Patriarchen Kirill für Putin betrifft, offenbaren Sie einmal mehr Ihre Unkenntnisse in Sachen Demokratie. Russland ist laut Verfassung ein sekulärer Staat. Damit ist Kirill in seiner Position als Patriarch nicht berechtigt, zur Wahl politischer Parteien und Personen aufzufordern. Hatten Sie Pussy Riot nicht auch mit den Taliban verglichen? Der Vergleich passt viel eher auf die Führung der russ.-orthodoxen Kirche, die vom Gottestaat träumt. Wobei treffender als die Taliban der Vergleich mit dem iranischen Regime ist. Ajatollah Kirill!

  • B
    Benz

    @Hendrix

    Sie müssen 2 Dinge auseinanderhalten: Das Verbrechen und sein Motiv. Auch das hehrste Motiv kann ein Verbrechen nicht ungeschehen machen.

     

    Als Motiv der Pussen brachten Sie wahlweise Kunst und Politik vor. Von mir aus, letztendlich kann man in allem eine politische Aussage sehen. Aber kein Motiv, auch kein politisches, kann ein Verbrechen ungeschehen machen.

     

    Die Pussen haben mit Ihrem Hassverbrechen die Gewissensfreiheit und die Menschenwürde der in der Kirche betenden Omas brutal verletzt. Die Täter können beliebig lange von Politik und Protest faseln, das Verbrechen verschwindet deshalb nicht. Nur gewichtige Gründe wie Notwehr können ein Verbechen aufwiegen. Ich habe Ihnen das anhand der politischen Motive von Breiviks Anschlag dargelegt. Und Sie fanden darauf keine Erwiderung.

     

    Der Patriarch kann sagen alles sagen wozu er Lust, ohne gegen die Trennung von Kirche und Staat zu verstossen (Können Sie mir übrigens sagen, ob und wenn ja wo die Trennung von Kirche und Staat in der deutschen und russ. Verfassung festgeschrieben ist? Ich erinnere Sie daran, dass gegenwärtig ein Pfarrer Bundespräsident ist). Denn Trennung von Kirche und Staat bedeutet, dass die Kirche keine staatlichen Aufgaben übernehmen darf. So ist z.B. das Schulwesen in DE wie in RU staatlich. Trennung von K und S bedeutet aber nicht, dass Gläubige und Priester keine politischen Rechte und keine Meinungsfreiheit haben und zensiert werden. Ich muss Sie wiederholt darauf aufmerksam machen, dass die Redefreiheit für Jeden gilt, ganz egal ob und was er glaubt.

     

    Wenn Sie mit dem Partriarchen oder sonst einem Russen nicht einverstanden sind, sollen Sie nicht gleich nach der Zensur rufen, sondern logisch begründen warum im Unrecht ist und Ihre Meinung besser ist.

    Sie mit Ihren totalitären Zensurforderungen wollen schlicht und einfach allen die Ihnen nicht passen den Mund verbieten. Ich verstehe schon, das wäre viel einfacher für Sie, dann würde niemand mehr Ihre schöne Propagandawelt stören. Aber eine demokratische Meinungsbildung bedingt nun mal die freie Rede und den freien Widerstreit der Argumente. Darum: Nicht länger nach der Propaganda rufen, sondern begründen, argumentieren und überzeugen! Zeigen Sie sich als mündiger, aufgeklärter, selbständig denkender Bürger!

  • H
    Hendrix

    @Benz

    Na immerhin streiten Sie jetzt nicht mehr den politischen Charakter der Aktion ab. Ein erster Schritt zur Einsicht. Vorher wollten Sie immer weismachen, die Aktion wäre nur religiös, genauer: antireligiös, gewesen.

     

    Der nächste Punkt der Einsicht sollte sein, dass die Kritik der Band am Patriarchen absolut berechtigt war. Wie schon im Vorgängerbeitrag dargelegt, hat der Patriarch mit seiner Wahlunterstützung für Putin gegen die verfassungsmäßig verankerte Trennung von Kirche und Staat verstoßen. Da er dies nicht in seinem privaten Umfeld getan hat (sein gutes Recht), sondern in seiner Funktion als Patriarch, ist dies unannehmbar. Und hatten Sie nicht irgendwas von Anstandsregeln in der Kirche erzählt? Das sollte doch wohl in erster Linie für den Patriarchen selbst gelten!

     

    Was den Auftritt in der Metro betrifft, so widersprechen Sie sich wieder mal selbst. Erst haben Sie das als "Beweis" dafür reklamiert, dass der Staat nur bei religiösen Verstößen gegen die Band vorging. Jetzt räumen Sie selbst die fehlende Breitenwirkung als Ursache ein.

     

    Im übrigen heiße ich keine Verbrechen gut. Darum bin ich auch der Meinung, dass die Richter und alle sonstigen Handlanger des Unrechtsurteils gegen Pussy Riot dafür zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

  • B
    Benz

    @Hendrix

    Sie tun immer noch so wie wenn Sie nichts begriffen hätten und wiederholen, wie wenn Sie es auswendig gelernt hätten, dass die Tat der Pussen politisch motiviert war.

    Es ist ja wohl klar, dass auch eine politisch motivierte Tat ein Verbrechen sein kann! Breiviks Attentat war ohne Zweifel politisch motiviert. Soll man ihn deswegen freisprechen, mit der Begründung, es könne ja nicht verboten sein die norwegische Linke und die Einwanderungspolitik zu kritisieren??

     

    Sie haben Recht mit dem Satz ''In der Metro hatte der Protest keine Breitenwirkung''. Denn in der Metro wurden keine religiösen Gefühle verletzt, empörte sich niemand, wurden keine Medien angelockt. Deshalb entschieden sich die Pussen, einen Gang höher zu schalten.

    Der Auftritt in der Metro ist etwas anderes als in eine Kirche einzudringen und die betenden Omas zu verspotten. In der Metro, einem öffentlichen Ort, durften die Pussen ihre Parolen problemlos äussern. In der Kirche aber, einem sakralen, vom Menschenrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützen Ort, gelten gewisse Anstandsregeln.

     

    Es ist ziemlich abstossend, wie Sie gnadenlos dem Proinzip ''Der Zweck heiligt die Mittel huldigen'' und ein Verbrechen gutheissen, solange es nur von Ihren politischen Gesinnungsgenossen verübt wird. Genauso argumentierten auch die RAF-Terroristen.

  • H
    Hendrix

    @Benz

    Auch wenn Sie diesen Unfug hundertmal wiederholen und Pussy Riot wahlweise mit den Taliban oder den Nazis vergleichen: Selbstverständlich wurde der Patriarch angeprangert und die Aktion war politisch, nicht religiös. Zurecht, denn indem der Patriarch zur Wahl Putins aufrief, hat er die verfassungsmäßige Trennung von Kirche und Staat untergraben. Ihr "Beweis" beweist gar nichts: In der Metro hatte der Protest keine Breitenwirkung, darum ließ man die Band gewähren. In dem Moment, wo der Protest vor einer grösseren Öffentlichkeit stattfand und auch noch der Sturz Putins geforderte wurde, griff das Regime durch.

     

    Selbstverständlich muss das eine Regierung aushalten, in demokratischen Ländern werden ganz andere Proteste toleriert. Der Verweis auf Nazigegröle und "Mein Kampf" ist wieder mal völlig daneben, soll die Band wohl diskreditieren. Sagt aber mehr über Ihren Stil aus als über die Band. Und verbrecherisch ist einzig und allein die Inhaftierung der Band durch die gelenkte Putin-Justiz.

  • B
    Benz

    @Hendrix

    Ich mache Sie zum x-ten Mal darauf aufmerksam, dass da nicht der Patriarch ''angeprangert'' wurde. Sondern als ''Hund'' und die Kirche als ''Scheisse Gottes'' beschimpft wurden. Auch ging es nicht um ''Kritik'' an der Regierung oder sonstwem, sondern um Hetze aus religiösem Hass.

    Zum Beweis: Als die Pussen ihre Parolen in der Metro grölten, interessierte sich die Polizei nicht im Geringsten für sie. Erst als sie in die Kirche eindrangen und dort alte Mütterchen verhöhnten, kamen sie vor Gericht.

     

    Sie dürfen Hassverbrechen nicht als Kritik verharmlosen. Bezeichnen sie vielleicht auch die Schussabgabe der Taliban, die auf eine 12jährige schossen, die kein Kopftuch tragen und zur Schule gehen wollte, als Kritik??

     

    Es geht darum, dass in einer zivilisierten Gesellschaft Hassverbrechen nicht zugelassen werden dürfen. Oder hätten Sie Freude an Hassparolen grölenden Nazis? Wollen Sie das Verkaufsverbot von Hitlers Buch aufheben?

  • H
    Hendrix

    Es kam wie es kommen musste: Die Hexenprozesse der regimehörigen russ. Justiz werden mit der Internetzensur kombiniert, wofür ja erst kürzlich ein Gesetz erlassen wurde. Die Russen könnten ja einen Schock bekommen, wenn sie das Video sehen! Wo doch dort der russ. Patriarch Kirill für seine Unterstützung des Putin-Regimes angeprangert wird. Und auch noch Putins Sturz gefordert wird! Soviel ist den russ. Bürgern nun wirklich nicht zuzumuten!

     

    So bunkert sich das Putin-Regime weiter ein. Und nur die fanatischsten Claqueure des Regimes wie Meister Benz begrüßen dies. Die Russen lachen nur darüber...

     

    Die Gefahr liegt dann auch wo anders: Mit der skandalösen Entscheidung wird ein Präzidentfall für den politischen Gebrauch der Internetzensur geschaffen. Bei der Einführung des Gesetzes hatte Putin noch von Kindesmissbrauch schwadroniert. Natürlich war allen sofort klar, dass dies wohl kaum die große Sorge der Herrschenden ist, denen das Internet als verbliebenes freies Medium schon lange ein Dorn im Auge war. Und so wird sicher nicht bei Pussy Riot bleiben.

  • B
    Benz

    Ein sehr richtiges Urteil. Dass Hasspropaganda-Filmchen nicht frei zirkulieren dürfen, ist ja wohl jedem klar. Umso mehr wenn darin gezeigt wird, wie hilflose, in einer Kirche betende alte Omas erniedrigt werden. In DE werden ja schliesslich Nazipropagandastreifen verboten.

     

    Es ist sehr zu begrüssen, dass die russ. Justiz gegen Hasspropaganda vorgeht. Zum einen ist das nötig wegen der Gewissensfreiheit, einem Menschenrecht: Niemand muss es sich gefallen lassen, wegen seiner Ansichten erniedrigt zu werden. Gerade in einem Vielvölkerstaat wie RU ist es extrem wichtig, dass nicht gegen andere Ethnien und Religionen gehetzt wird.

     

    @Schweriner

    Stimme Ihnen zu. Auch der Hinweis auf die unglaubliche Mollath-Affäre, ein deutscher Justizskandal, ist sehr treffend.

  • B
    Benz

    Ein sehr richtiges Urteil. Dass Hasspropaganda-Filmchen nicht frei zirkulieren dürfen, ist ja wohl jedem klar. Umso mehr wenn darin gezeigt wird, wie hilflose, in einer Kirche betende alte Omas erniedrigt werden. In DE werden ja schliesslich Nazipropagandastreifen verboten.

     

    Es ist sehr zu begrüssen, dass die russ. Justiz gegen Hasspropaganda vorgeht. Zum einen ist das nötig wegen der Gewissensfreiheit, einem Menschenrecht: Niemand muss es sich gefallen lassen, wegen seiner Ansichten erniedrigt zu werden. Gerade in einem Vielvölkerstaat wie RU ist es extrem wichtig, dass nicht gegen andere Ethnien und Religionen gehetzt wird.

     

    @Schweriner

    Stimme Ihnen zu. Auch der Hinweis auf die unglaubliche Mollath-Affäre, ein deutscher Justizskandal, ist sehr treffend.

  • S
    Schweriner

    Auch in Deutschland steht öffentliche Verunglimpfung von Religionen auch unter Strafe. Wer in einer katholischen Kirche auf dem Altar Blasphemie betreibt, kann dafür mit bis zu 3(!) Jahren Gefängnis(!) bestraft werden.

     

    Im übrigen sollten die, die gern Russenbashing betreiben mal "Mollath" googlen - nur zur Info, was die deutsche Justiz so treibt. Erst vor der eigenen Tür kehren, dann den Zeigefinger heben!!