Verbot von Ferienwohnungen: Kein Sonderzug in Pankow
Weil sich der Pankower Bezirksstadt weigert, gegen illegale Ferienwohnungen vorzugehen, bringt Bausenator Geisel (SPD) das Thema in den Senat.
Bislang hatte Bausenator Andreas Geisel (SPD) nur kritisiert. Nun aber sollen den Worten Taten folgen. „Das geht so nicht, dass einzelne Bezirke sich aussuchen, welche Gesetze sie umsetzen und welche nicht“, sagte Geisel am Montag. Hintergrund ist die Weigerung von Pankows Baustadtrat Torsten Kühne (CDU), Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu ahnden.
Wie berichtet sind seit dem 1. Mai die übergroße Zahl der Ferienwohnungen illegal, die Bezirke können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Nicht so in Pankow. Bereits Ende April hatte der CDU-Politiker angekündigt, zunächst einmal abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden. „Wenn hier von Seiten der Antragsteller eine gerichtliche Klärung angezeigt wird, werden diese Verfahren zur Vermeidung von etwaigen späteren Schadenersatzansprüchen erst einmal ‚ruhig gestellt‘, so dass auch über den 30. April hinaus ein Verwaltungszwangsverfahren vorerst nicht weiter verfolgt wird“, erklärte Kühne den Prenzlberger Nachrichten. Im Klartext: Wer Ferienwohnungen vermietet und gegen das Verbot klagen will, muss in Pankow vorerst mit keiner Strafe rechnen.
Andreas Geisel kann die Begründung nicht nachvollziehen. „Eine gerichtliche Klärung kann sich über Jahre hinziehen.“ Gerade in Pankow gebe es besonders viele Ferienwohnungen. Geisel will den Sonderzug aus Pankow nun auf der Senatssitzung am Dienstag zur Sprache bringen. „Wenn sich ein Bezirk nicht an die Gesetzeslage hält, ist das eine Sache für die Bezirksaufsicht“, sagte Geisel. Er gehe davon aus, „dass Innensenator Frank Henkel dafür sorgt, dass Gesetze befolgt werden“, so Geisel.
Unterschiedliche Interpretationen
Doch die Verfolgung des Verbots ist nicht der einzige Punkt, an dem Pankow ausschert. Auch bei der Auslegung des Gesetzestextes zum Verbot wird zwischen Bezirk und Senat unterschiedlich interpretiert. Wer zum Beispiel seine Ein-Zimmer-Wohnung dreimal im Jahr für sechs Wochen vermieten möchte, darf das laut Berliner Senat – laut Bezirksamt Pankow jedoch nicht.
Die dargestellte Vermietung sei „unzulässig und kann nicht genehmigt werden“, sagte Kühne über den Bezirk Pankow auf Nachfrage der taz. Jede Nutzung, die über die Eigennutzung hinausgehe, stelle eine Zweckentfremdung dar. Durch die wiederholte Vermietung würde das Verbot gelten, so Kühne weiter. Martin Pallgen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, gibt hingegen an, dass sich eine längere Untervermietung dieser Art, als „unbedenklich darstellen“ würde – sprich erlaubt sei.
Grund für die unterschiedlichen Interpretationen des Verbots könnte sein, dass unklar ist, wann eine Wohnung eine Ferienwohnung ist. „Es gibt keine Definitionen für eine Ferienwohnung“, so Pallgen weiter. Für einen einheitlichen Umgang mit dem Verbot ist das in der Tat hinderlich.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!