Vekehrsplanung for future: BUND fordert Verkehrsmoratorium
Der Umweltverband will die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans nutzen, um im Sinne des Klima- und Artenschutzes umzusteuern.

Alle fünf Jahre überprüft das Bundesverkehrsministerium, ob die Ausbaupläne für das Straßen- und Schienennetz sowie die Wasserwege noch bedarfsgerecht sind. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für die laufende Überprüfung in einen Dialog mit den Verbänden zu treten, um einen „neuen Infrastrukturkonsens“ zu finden.
Dabei haben sich die drei Parteien vorgenommen, erheblich mehr in die Schiene als in die Straße zu investieren. Bei den Bundesfernstraßen wollen sie „einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke“.
Der BUND nahm die Koalition beim Wort. Er hat eine Liste von zwölf Autobahn- und Fernstraßenprojekten vorgelegt, die er für besonders verzichtbar und schädlich hält. Allen voran nennt er die Küstenautobahn A 20, die von Lübeck kommend um Hamburg herum zur Weser nordwestlich von Bremen führen soll. Sei sei „das mit Abstand umweltschädlichste Projekt“, sagte Heiner Baumgarten vom BUND Niedersachsen.
Plan für Mobilität statt für Verkehrswege
Eine Klage des BUND gegen einen Abschnitt in Niedersachsen verhandelt am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Autobahn durchschneide Moore, was sehr viel CO2 freisetze. Sie werde teurer als gedacht und mache auch noch dem Seeverkehr Konkurrenz. Dirk Jansen vom BUND Nordrhein-Westfalen sagte, der Weiterbau der A 46 bei Iserlohn sei „kaum vermittelbar, während anderswo die Infrastruktur zerbröselt“. Die daran anschließende A 45 ist wegen Brückenschäden gesperrt. „Für alle Straßen muss der Grundsatz ‚Sanierung vor Neubau‘ gelten“, sagte Jansen.
Generell fordert der BUND, für alle Projekte eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. In diese Prüfung sollen die verschärften Klimaschutzziele einbezogen werden. Wegen mangelnder Berücksichtigung des Klimaschutzes hält die Umweltorganisation den geltenden Bundesverkehrswegeplan sogar für verfassungswidrig, wie er in einem Rechtsgutachten ermitteln ließ. Des Weiteren müsse das Verfahren der Kosten-Nutzen-Analyse reformiert und statt eines reinen Verkehrswegeplans ein „Bundesmobilitätsplan“ aufgestellt werden, der alle Verkehrsträger und deren Verknüpfung umfassen soll.
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