apokalypse der woche: VW macht einfach immer weiter
Einige Klimanewsletter platzierten die Meldung unter „Good News“: Viele Dieselmodelle der Marken Audi, VW und Seat sind offenbar weiterhin mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung ausgestattet. Der Lichtblick daran ist immerhin, dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in dieser Woche einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen der Marken Audi, VW und Seat durch das Kraftfahrt-Bundesamt stattgegeben hat. Volkswagen müsste diese Modelle also zurückrufen und auf seine Kosten nachrüsten – falls dieses Urteil der ersten Instanz auch in weiteren Instanzen bestätigt wird.
Ganz schön düster ist allerdings, dass der Autobauer umgehend Revision einlegte. Und dass er überhaupt acht (!) Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals immer noch an der Fensterpraxis festhält, die die Richter:innen nun wieder monierten: Bei bestimmten Temperaturen – und auch in bestimmten Höhen oder nach 900 Sekunden im Stand – schaltet sich die Abgasreinigung automatisch ab, das Fahrzeug stößt mehr Schadstoffe aus, oft mehr als erlaubt. Laut dem Hersteller soll das den Motor schonen. Der Europäische Gerichtshof hat solche Einrichtungen schon lange für unzulässig erklärt und nur sehr enge Ausnahmen gestattet. Volkswagen hat ein Software-Update aufgespielt, das den Mechanismus aber offenbar nicht grundlegend verändert. Und offenbar weiß Deutschlands größter Autokonzern auch, wie wackelig seine Argumentation ist: Er hat seine Händler nach Angaben der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte angewiesen, Käufer:innen eine „Kundeninformation“ unterzeichnen zu lassen, um später nicht haftbar gemacht werden zu können. Darin steht, dass das jeweilige Fahrzeug eine oder mehrere Abschalteinrichtungen enthält, die für unzulässig erklärt werden könnten. (bw)
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